Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis

Wie kommt man an die Verbrauchswerte von Mietern oder Vorbesitzern…?

August 5, 2008 · Keine Kommentare

Auch diese Frage wird immer wieder so oder ähnlich gestellt:

“mein Mieter bezieht seine Heizenergie selbst, so dass ich nicht weiss, wie hoch sein Verbrauch ist. Bin ich somit gezwungen einen bedarfsabhängigen Energiepass anzufordern?”

Eine Möglichkeit (und wahrscheinlich auch die zunächst beste) wäre natürlich, den Mieter um seine Verbrauchsabrechnungen zu bitten, vielleicht gibt er ja die Kopien der letzten 3 Jahresabrechnungen raus, gibt ja zumindest keinen vernünftigen Grund, das nicht zu tun. Aber…es gibt ja, wie man aus Funk und Fernsehen weiß, z.T. schon sehr unschöne Mieter-Eigentümer-Beziehungen und da ist es schon vorstellbar, dass sich zuweilen Mieter wenig kooperativ zeigen.
Dann bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit, die Verbrauchswerte direkt beim Energieversorger zu erfragen. Nichts selten weigert sich dieser unter Berufung auf den Datenschutz, die Daten zu liefern.
Mit Einführung der Energieausweis-Pflicht für den Gebäudebestand kann die Verweigerung der Datenübermittlung für den Versorger aber problematisch werden. Hat der Mieter keine Einwilligung zur Abfrage seiner Verbrauchsdaten erteilt, ist die Mitwirkung des Energieversorgers bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises - anders als beim Bedarfsausweis - zwingend erforderlich.
Da der Vermieter die Angaben zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er auch einen Anspruch auf die Herausgabe der Daten.
Genauer ist das in einem Beitrag von Haus&Grund nachzulesen:

http://www.haus-und-grund.net/verbrauchsdatenmieter_803.html

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Verbrauchsausweis eine Lachnummer…?

August 5, 2008 · Keine Kommentare

Ich habe vor ein paar Tagen im Forum von www.energieausweis-vorschau.de folgenden Beitrag erhalten:
“Was interessiert mich beim Kauf eines Hauses der Verbrauch des Vorbesitzers? Ok, wenn ich den Vorbesitzer kenne oder zumindestens einschätzen kann, kann ich mir evt. ein vages Bild machen. Ich muß wissen, welchen Energiebedarf dieses Haus auf der Grundlage eines Vergleichwertes hat. Das ist für mich eine Kaufentscheidung.
Ebenso bei der Anmietung einer Wohnung. Der Vermieter hat mir den Energiebedarf der vakanten Wohnung zu dokumentieren. Soll ich mich mit dem Vormieter über seine Gewohnheiten unterhalten?? Ist doch ein Witz!! Der Vermieter/Verkäufer hat mich über den Energiebedarf der Immobilie zu informieren, und das geht nur unter Einbeziehung der baulichen Gegebenheiten und eines Vergleichwertes.
Damit sind wir beim bedarfsorientierten Energieausweis.
Wenn mir ein VerKäufer/Vermieter einen Verbrauchsausweis vorlegt, glauben Sie mir, den lach ich aus.”

Ich habe daraufhin geantwortet:
“Sicher birgt der Verbrauchsausweis die Unsicherheit des individuellen Nutzerverhaltens. Der Glaube aber, das Bedarfsausweise standardisierte Ergebnisse liefern, ist ebenso irrig.
Ihnen ist sicher bekannt, welche Verfahren zur Erstellung des Bedarfsausweises möglich sind. Auch hier ist die vereinfachte Datenerhebung, also die Lieferung der Daten durch den Eigentümer absolut zulässig. Zudem regelt die EneV auch bei der Berechnung verschiedene Verfahrensmöglichkeiten, nämlich sowohl das einfache tabellarische Verfahren als auch das ausführliche Verfahren. Beide führen bei haargenau gleichem Dateninput zu abweichenden Ergebnissen, darüber hinaus muss man sich fragen, ob die Verhältnisse in Bestandsbauten im vereinfachten Verfahren überhaupt einigermaßen realistisch abgebildet werden können.
Ist Ihnen dabei auch zum Lachen zumute?”

Zur Ergänzung:
Das vereinfachte Verfahren zur Datenerhebung hat den einfachen Sinn, Hauseigentümer, die mit dem Ausweis zunächst einmal nur Ihrer Informationspflich nachkommen wollen, nicht über die Maßen finanziell zu belasten. Es werden hier (und noch viel mehr beim Verbrauchsausweis) Daten abgefragt, die im Normalfall auch vom Eigentümer beigebracht werden können. Die Irrtumswahrscheinlichkeit ist bei der (zulässigen) vereinfachten Datenaufnahmen aber beim Bedarfsausweis zweifelsohne viel höher und die Plausibilität der Angaben auch schwieriger zu prüfen.
Auch wenn alle Angaben richtig gemacht sind, müssen Bedarfs- und Verbrauchsausweise verschiedener Anbieter nicht zwangsweise gleiche Ergebnisse ausweisen, weil die ENEV gewisse fachliche Spielräume für die Ermittlung der Kennwerte lässt, beim Bedarfsausweis gibt es sogar verschiedene Ermittlungsverfahren (tabellarisch und ausführlich).
Die Abweichungen werden bei grundsätzlich ENEV-konformer Berechnung aber immer in vertretbaren Grenzen liegen.

Die ganze Diskussion hier:
Energiepass

Energiepass

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Verbrauchsausweis ungenau? Bringt der Bedarfsausweis Realwerte?

Juli 26, 2008 · 2 Kommentare

Als großer Nachteil des Verbrauchsausweises wird oft genannt, dass die Verbrauchswerte natürlich auch das individuellen Nutzungs- und Heizverhalten der Bewohner widerspiegeln, welches aber nicht nachvollzogen werden kann und sich schon mit dem nächsten Mieter drastisch ändern kann.
Die dena selbst beziffert aber die Schwankungsbreite in den Verbrauchskennwerten, die durch das Nutzerverhalten entstehen kann, auf maximal 20 Prozent.
Dagegen haben Vergleichsuntersuchungen gezeigt, dass Bedarfsausweise in der Regel deutlich höhere Energiekennwerte ausgeben als Verbrauchsausweise, und zwar um bis zu 80 Prozent!!!
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/immobilien/geldmarkt/artikel/72/181512/
Man sollte also vorsichtig sein mit der Erwartung, dass die Ergebnisse des Bedarfsausweises sich dann auch wirklich in der zukünftigen Nebenkostenabrechnung wiederfinden.
Der Bedarfsausweis macht vor allem dann Sinn, wenn eine Modernisierung tatsächlich in Erwägung gezogen wird und ein detaillierter Vergleich von energetischen Sanierungsmöglichkeiten gewünscht ist.
Für eine preiswerte und schnelle Information, die auch dem Mieter und Käufer eine vergleichsweise sichere Einschätzung des Energieverbrauchs gibt, ist der Verbrauchsausweis absolut ausreichend.

vk

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Kein Verbrauchsausweis bei Heizöl-Feuerungen?

Juli 24, 2008 · Keine Kommentare

In der aktuellen Diskussion um Verbrauchsausweise taucht ein Hinweis von Kritikern immer wieder auf:

Verbrauchsausweise auf der Basis von Heizölabrechnungen sind fehlerhaft und ungültig.

Als Begründung werden dabei aufgeführt:

1. Die ENEV lässt nur geeichte Verbrauchsmessungen als Basis für die Verbrauchsermittlung im Energieausweis zu

2. Bei der Berechnung auf Grundlage von Heizöl-Liefermengen werden vor- und nachherige Restmengen im Tank nicht berücksichtigt, die das Ergebnis aber erheblich verfälschen.

Beide Begründungen sind sachlich falsch und leicht zu entkräften:

zu 1.
Das ist natürlich nicht richtig und jeder kann dies in §19 der ENEV schwarz auf weiß nachlesen (Ist übrigens sehr verständlich und einfach beschrieben). Die ENEV lässt ausdrücklich eigene, sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen zu. Eigentümer sollten sie aber in geeigneter Form dokumentieren

zu 2. Das Restmengenproblem ist eher ein theoretisches und wird auch durch die ständige Kommunikation in den Medien praktisch nicht relevanter
Um eine ganz exakte Verbrauchserfassung für den Energieausweis zu dokumentieren, genügt schon ein Liefertermin, bei dem der Tank vollständig befüllt wurde und nachfolgend Abrechnungszeiträume von mindestens insgesamt 3 Jahren, in denen Liefermengen erfasst wurden und an deren Ende der Tank wieder voll war. Das ist keine Zauberei…sondern das, was eigentlich viele Nutzer von Ölheizanlagen praktizieren und auch belegen können.
Ich hoffe, damit nun auch in dieser Frage, die in letzter Zeit viele Betroffene verunsichert hat, für Klarheit gesorgt zu haben

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Chat am 22.7. zum Thema “Energieausweis und Möglichkeiten zur energetischen Modernisierung”

Juli 21, 2008 · 1 Kommentar

Am 2.Juli ab 20.00 Uhr gibt es wieder einen Expertenchat auf:

Energiepass

Energiepass

Wie in den bisherigen Chats stehe ich diesmal für Ihre Fragen zum Thema “Energieausweis und Möglichkeiten zur energetischen Modernisierung” zur Verfügung. Die Gültigkeit von Energieausweisen steht ja aktuell stark in der Diskussion und wir erwarten vor allem dazu zahlreiche Fragen. Daneben beobachten wir seit längerem eine zunehmende Verunsicherung bei den Hauseigentümern, welche Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu bevorzugen sind. Natürlich gibt es hier keine pauschalen Antworten. Ich freue mich aber darauf, auch individuelle Beispiele mit Ihnen zu diskutieren.

v.k.

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Praxisbeispiel Vol.1: Plausibilität mal manuell…

Juli 19, 2008 · 2 Kommentare

Es kommt ja immer mal der Vorwurf, dass bei Online-Verbrauchsausweisen keine Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. Wir selbst haben nach einigen Versuchen weitestgehend auf automatische Prüfmechanismen verzichtet, weil sie uns letztlich nicht ersparen können, dass wir jeden Ausweis selbst noch einmal auf Plausibilität prüfen. Falls irgendetwas nicht astrein ist, suchen wir lieber gleich den Kontakt zum Kunden…das hat sich letztlich in der Praxis bewährt und sorgt auch nebenbei für Verständnis bei den “Opfern” für das ganze Ausweisprocedere.

Ich will hier nach und nach mal ein paar Beispiele einstellen, was einem bei der Prüfung des Energieausweise so alles unterkommt. Heute gleich mal ein sehr schönes Beispiel für einen Versuch, aus wahllos zusammenklamüserten Daten doch noch irgendwie einen Ausweis zu bekommen:

Man erkennt im Bild sehr schön, dass der Verbrauch bis zum Ende dieses (!) Jahres schon einmal vorausgesehen wurde. Dabei wurde weitgehend auf Phantasie verzichtet und gleich der Verbrauchswert des Vorjahres übernommen.

Ich vermute mal, das war auch der einzige reguläre Wert…denn im ersten angegebenen Jahr war der Verbrauch gleich einmal um zwei Drittel niedriger. Insgesamt ergibt sich natürlich ein hervorragender Kennwert von unter 100 kWh/m²a.

Auf Rückfrage beim Kunden ergab sich dann, dass er ds Haus erst 2006 gekauft hatte, keine historischen Verbrauchsdaten hatte und das Haus im ersten Jahr praktisch komplett leer stand. Ich musste leider die Bitte, aus den vorliegenden Daten trotzdem einen Verbrauchsausweis zu destillieren, abschlägig beantworten.

Energiepass

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Und nochmal: … Ist der Online-Energieausweis gültig???

Juli 15, 2008 · Keine Kommentare

Ich habe hierzu noch einen sehr schönen Beitrag aus dem “Gebäudeenergieberater” gefunden. Hier nimmt Energieberater Thomas Möller noch einmal sehr detailliert bezug auf die fehlerhaften Darstellungen der dena, wonach die Gültigkeit von verbrauchsbasierten Energieausweisen (insbesondere online angebotenen) in Zweifel zu ziehen ist.

zum Beitrag:

http://www.geb-info.de/TUlEPTMwMDAxJkFJRD0xNTg2Nzc.html

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Energieausweis…wieviele Gebäude sind betroffen?

Juli 15, 2008 · Keine Kommentare

… ich habe ja hier schon einmal die Zahl von drei Millionen genannt und wurde darauf hingewiesen, dass der Wohnungsbestand tatsächlich höher sein sollte.
Das ist in der Tat so, allerdings ist allgemein noch nicht ganz klar, für wieviele Gebäude wirklich ein Energieausweis ausgestellt werden wird.
Der Gebäude- (nicht der Wohnungs-)bestand liegt in etwa bei 19 Millionen. Davon entfallen ca. 14,2 Mio. auf Ein- und Zweifamilienhäuser, ca. 3,2 Mio auf Mehrfamilienhäuser und der Rest auf Nichtwohngebäude (Quelle: dena).
Ca. 50% des Gebäudebestands (Wohnbauten), bezogen auf die Wohnfläche, stammen aus der Zeit vor 1968 (Quelle: IWU).
In einfacher Hochrechnung bedeutet das, dass von der Ausweispflicht ab 1. Juli 2008 ca. 8-9 Mio. Bestandsbauten grundsätzlich betroffen sind, ab 1.1.2009 insgesamt etwa 17 Millionen.
Bei welchem Anteil der Bestandsbauten nun tatsächlich Ausweispflicht aufgrund Verkauf/Vermietung besteht, ist sicher schwer abzuschätzen.
Etwa 60% des Wohnungsbestands werden vermietet, 40% von den Eigentümern selbst bewohnt. Grob geschätzt sind also ca. 5 Mio. Bestandsgebäude ab 1. Juli aufgrund Vermietung in der Ausweispflicht…ab 1.1.2009 etwa 10 Millionen.

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Wann der Verbrauchsausweis Sinn macht … (und wen er stört)

Juli 10, 2008 · 5 Kommentare

Man muss sich immer mal wieder fragen: Wozu dient der Energieausweis?
Als staatlich verordnete Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für frei laufende Berater?
Zur Kundengenerierung für Hersteller aus der Gebäudetechnik?
Oder als Füllstoff für Umsatzsenken in der Bauindustrie?

Eigentlich hat er einen anderen Zweck.
Zuallererst dient er der Information von Mietern oder Immobilienkäufern über den energetischen Zustand des betreffenden Hauses. Er ist also erst einmal ein Instrument, dass den Verbraucherschutz stärkt und Informationen darüber verpflichtend macht, in welcher Größenordnung sich die Energieverbräuche der Immobilie (und somit auch die Nebenkosten) bewegen können. In diesem Zusammenhang ist die Ausweispflicht für Bestandsbauten sicher zu begrüßen…den sie erhöht doch in großem Maße die Transparenz bei Verkaufs- und Vermietungsgeschäften.
Der Energieausweis verfolgt natürlich auch einen weiteren Zweck. Er soll, so Potential besteht, den Hauseigentümer zu Energiesparinvestitionen motivieren.

Wie ist in diesem Zusammenhang der Verbrauchsausweis einzuordnen.
Er ist im Vergleich zum Bedarfsausweis die deutlich preiswertere Variante, insbesondere dann, wenn die Daten zur Berechnung vom Eigentümer selbst geliefert werden. Auf sehr schnellem und günstigem Weg liefert er Informationen zum Energieverbrauch des Hauses. Das ist auch sein großer Vorteil.
Der Nachteil des Verbrauchsausweises ist, dass die historischen Verbrauchswerte auch das individuelle Nutzerverhalten widerspiegeln, das sich mit einem Nutzerwechsel auch ändern kann. Aufgrund der fehlenden Vor-Ort-Beratung sind auch die ausgestellten Modernisierungshinweise eher pauschale Handlungsempfehlungen.
Ist deshalb generell von Verbrauchsausweisen abzuraten?
Nein…denn es gibt eine sehr große Gruppe von Hauseigentümern, für die gerade diese Form des Ausweises gedacht ist….und zwar die Eigentümer, die überhaupt nicht vorhaben, Ihr Haus zu sanieren, weil Ihnen entweder die finanziellen Mittel dazu fehlen oder es technisch gar nicht möglich ist…die aber Ihrer Informationspflicht gegenüber Käufern oder Mietern nachkommen wollen und müssen.
Der Verbrauchsausweis erfüllt für sie bei geringem finanziellen Aufwand alle Anforderungen…und ist aus energetischer Sicht trotzdem nicht sinnvoll…denn er enthält trotzdem Informationen zum möglichen Einsparpotential, die den Eigentümer irgendwann doch dazu bewegen können, in die energetische Verbesserung des Hauses zu investieren.
Der Bedarfsausweis ist vor allem für die Eigentümer interessant, die sowieso bereit und in der Lage sind, ihr Haus energetisch zu modernisieren. Hier sind eine Vor-Ort-Beratung und detaillierte, wirtschaftlich bewertete Modernisierungsempfehlungen gefordert…und der Preis des Ausweises (500-2000€) in diesem Zusammenhang auch gerechtfertigt.
Beide Ausweisarten ergänzen sich also in Hinblick auf die Motivation des Eigentümers.

Trotzdem üben in erster Linie die vor-Ort-beratenden Aussteller massive Kritik an den “billigen Verbrauchsausweisen”… die Interessenslage ist hierbei klar zu erkennen.
Derzeit sind eta 21.000 Aussteller bei der dena gelistet, vermutlich gibt es deutlich mehr berechtigte Aussteller, von denen sich viele nach der Qualifikation in teuren Lehrgängen Hoffnung darauf gemacht haben, mit der Ausstellung von Energieausweisen beim Eigentümer ein gutes Geschäft zu machen.
Nun sind von den Regelungen zum Energieausweis ca. 3 Mio. Bestandsbauten betroffen, d.h. für jeden dena-gelisteten Aussteller bleiben rein statistisch weniger als 150 Ausweise…klingt nicht gerade wie der Jackpot. Da werden preiswerte Alternativen schnell als Bedrohung wahrgenommen, obwohl gerade im Verbrauchsausweis, den viele Hauseigentümer aus der reinen Not wählen (müssen), eine große Chance steckt. Nämlich die, dass der Eigentümer zumindest erkennt, dass er, sobald es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, eine energetische Modernisierung vornehmen muss…NACH eingehnder beratung durch den Fachmann.

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Plusminus-Beitrag “Unausgereifte Energieausweise”…Brief an die Redaktion

Juli 10, 2008 · 2 Kommentare

Sehr geehrte plusminus-Redaktion,

ich habe mit großem Interesse Ihren Beitrag zum Energieausweis verfolgt. Ich selbst bin zugelassener Aussteller für Energieausweise (Wohngebäude, Nichtwohngebäude) und stelle sowohl Bedarf- als auch Verbrauchsausweise aus.

Als Tenor Ihres Beitrags habe ich wahrgenommen: Verbrauchsausweise sind wertlos und nur ein in vor-Ort-Beratung erstellter Bedarfsausweis kann gültig sein.

In Ihrem Beitrag durchkämmt ein Architekt eine saarländische Butze aus der vorletzten Jahrhundertwende und attestiert dem Gebäude nach mehrfachem Handauflegen an Heizkessel und Fensterrahmen einen Bedarfskennwert von 280 kWh/m²a. Die online eingeholten Verbrauchsausweise weichen voneinander ab und liegen jeweils im Bereich zwischen 120 und 150 kWh/m²a. Sie müssen also falsch sein. Absichtlich falsch eingegebene Verbrauchsdaten wurden von den Ausstellern nicht bemerkt (wie auch?). Ergo… der Verbrauchsausweis ist ein reiner Schwindel…

Das ist nicht nur sachlich und fachlich falsch…sondern ich vermute dahinter eine beabsichtigte Falschdarstellung.

Die Verbraucherzentrale NRW hat kürzlich mehrere Online-Angebote untersucht und dabei tatsächlich Mängel aufgedeckt, z.T. sogar erhebliche. Aber hier werden auch gleich Orientierungshilfen für Eigentümer und Verbesserungsvorschläge für die Anbieter gegeben. Das ist zu begrüßen.

Der PLUSMINUS-Beitrag strotzt aber vor Unrichtigkeiten: Zweifellos kann der Verbrauchskennwert für das dargestellte Haus in der Größenordnung 150 kWh/m²a liegen. Es handelt sich um ein Reihenhaus mit idealem Fläche/Volumen-Verhältnis, über das Nutzerverhalten wissen wir nichts.
Aus meiner Erfahrung sind hier, auch bei energetisch unsanierter Bausubstanz, solche Verbrauchswerte absolut nicht unüblich

Der Hinweis des Architekten, das wäre Neubauniveau, ist falsch. Das gibt zwar die Farbskala des Energieausweises so aus, hat aber mit dem aktuellen technischen Stand nichts gemein. Neubauniveau liegt zwischen 70 und 100 kWh/m²a…in Mehrfamilienhäusern dabei tendenziell niedriger als in Einfamilienhäusern. Ein Fachmann, der sich sicher auf dem Boden der geltenden EnEV bewegt, sollte das eigentlich wissen.

Als nächstes Argument führen Sie an, dass Online-Anbieter Falscheingaben oft nicht bemerken. In der Regel sollten unplausible Angaben im Rahmen der Ausweisprüfung gefunden und nachgefragt werden, das ist unstrittig.
Das ein Energieberater bei telefonischer Datenaufnahme nicht prüfen kann, ob die Wohnfläche 120 oder 210 m² beträgt, ist klar. Dafür erklärt aber der Eigentümer bei Angabe der Werte, dass er dies selbst geprüft hat und mit Vorlage des Ausweises auch anhand von Abrechnungne bzw. Plänen nachweisen kann. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt also zunächst einmal beim Eigentümer, in jedem Fall ist der Aussteller aber verpflichtet, die Daten auf Plausibilität zu prüfen.
Das Verfahren der vereinfachten Datenerhebung ist eindeutig geregelt und zulässig, die auf dieser Grundlage ausgestellten Energieausweise sind uneingeschränkt gültig. Dies haben Sie versucht, anders darzustellen…und das ist falsch.

Sie stellen weiterhin dar, dass die aufgeführten Fehler und Unsicherheiten beim Bedarfsausweis und einer vor-Ort-Begehung auszuschließen sind. In dem Beispielgebäude wird eine lückenlose Ausfnahme der Bauphysik (incl. Wärmebrücken) und der heiztechnischen Anlagen sicher mehrere Tage dauern. Zu einem Preis von 500-1000 Euro ist eine vollständige und fachmännisch korrekte Bewertung des Gebäudes nach dem EnEV-Nachweisverfahren überhaupt nicht möglich. Es wird also in der Regel auch hier zu Vereinfachungen in der Aufnahme der baulichen Gegebenheiten kommen.

Woher kommt die aktuelle Verunsicherung: Da spielen verschiedene Dinge eine Rolle:
Verschiedenste Verbände und Institute haben über Jahre hinweg für viel Geld Energieberater ausgebildet, die fest daran glauben, mit einem zwangseingeführten Energiepass eine sichere Existenz führen zu können.
Andererseits ist klar, dass nicht jeder Hauseigentümer zu einer Komplettberatung für 500…2000 Euro zu verpflichten ist… Deshalb wurde das vereinfachte Verfahren geschaffen, in dem Hauseigentümer Daten selbst zuarbeiten können. Dieses Verfahren ist ausdrücklich gewollt für Eigentümer, die preiswert ihrer Informationspflicht nachkommen wollen aber nicht unbedingt auch eine Energieberatung möchten oder sich leisten können. Herr Tiefensee hat dies ja ausdrücklich bei der Einführung des Ausweises kommuniziert.
Nun laufen viele Energieberater, Architekten etc. natürlich Sturm gegen diese preiswerten Angebote, da die schöne heile Welt der zwangsverordneten Beratungseinkünfte zusammenzubrechen droht.
Natürlich fehlt es vielen Onlineangeboten an Transparenz und teilweise auch an Qualität. Dasselbe Problem gibt es aber auch bei den “leibhaftigen” Beratern. Wie soll ein Berater aus dem Baustoffhandel nach mehrtägigem Crashkurs etwas über den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage aussagen. Was weiß ein umgeschulter Schornsteinfeger in der Regel über Wasserdampfdiffusion in Bauwerken?

Den Eigentümern bleibt ein kritischer Umgang mit allen Angeboten. Verhalten Sie sich genauso, wie bei anderen Produkten oder Dienstleistungen. Verlassen Sie sich auf Empfehlungen und nachprüfbare Referenzen.

Sie haben wissentlich oder unabsichtlich vermieden, hier eine ganzheitliche und ausgewogene Sicht der Dinge zu entwickeln und den bereits stark verunsicherten Eigentümern fassbare Orientierungshilfen zu geben.
Ich finde das außerordentlich schade, da es letztlich auch auf alle seriösen Anbieter (die es sowohl unter den vor-Ort- als auch unter den Online-Beratern sicher mehrheitlich gibt) zurückfällt.

Ich würde mir für das nächste mal einen sorgfältiger recherchierten Beitrag wünschen.

Beste Grüße

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