Bei uns häufen sich inzwischen die Anfragen von Hauskäufern oder Mietern, die beim Kauf (oder Mietvertragsabschluss) keinen gültigen Energieausweis vom (Alt)Eigentümer vorgelgt bekamen. Dieser verwies dann nach (!) Abschluss des Vertrages auf eine Klausel im Kauf-(Miet-)Vertrag, nach der der Käufer (Mieter) freiwillig auf die Einsicht in den Energieausweis erzichtet. Was ist von solchen Klauseln zu halten und sind diese rechtswidrig?
Zunächst mal ist festzustellen, dass solche Klauseln natürlich nicht rechtswidrig sind, in einem Vertrag zwischen Privatpersonen kann man im Prinzip alles Mögliche regeln. Wichtig ist aber eines: Wird der Käufer (Mieter) auf diese Klausel aufmerksam und möchte er von seinem Recht Gebrauch machen, den Energieausweis vor dem Kauf einzusehen, so kann er dies auch verlangen und natürlich auch, dass die entsprechende Klausel aus dem Vertrag entfernt wird.
Besteht der Verkäufer (Vermieter) auf der Klausel und macht davon sogar den Verkauf (die Vermietung) abhängig, so ist dies natürlich nicht rechtens. In einem solchen Fall kann der Interessent sein Recht auch notfalls durch eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt durchsetzen. Hier drohen dann empfindliche Bußgelder. (hier gibt es Informationen zu Anlaufstellen für Betroffene)
In jedem Fall ist aber jedem zu raten, den Vertragstext genau auf derartige Klauseln zu prüfen. Wir gehen davon aus, das einige Notare wohl inzwischen standardmäßig solche Ausschlüsse in Immobilienkaufverträge formulieren und sehr leicht wird dem Käufer das Vertragswerk dann als “Standardkaufvertrag” dargeboten. Viele Betroffene sind mit so einer Aussage recht schnell zufrieden… im Nachhinein besteht dann aber leider keine Möglichkeit mehr, den Verkäufer (Vermieter) zur Vorlage eines Energieausweises zu zwingen. Bei uns rufen mehrmals pro Woche Leute an, die einen Vertrag mit solchen Klauseln abgeschlossen haben und von uns Rat haben wollen, wie sie nun an den Energiepass gelangen können.
Bei einem solchen Verhalten liegt ja der Verdacht sehr nahe, dass der Hauseigentümer Informationen über den energetischen Zustand des Hauses verschleiern bzw. den Käufer (Mieter) täuschen will. Andere Gründe fallen da eigentlich aus, da man einen gültigen Energieausweis mittlerweile sehr kurzfristig und sehr günstig erhalten kann.
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