Bedarfsorientierte Energieausweise deutschlandweit


Deutschlandweit bekannt geworden ist energieausweis-vorschau.de mit der Erstellung verbrauchsbasierter Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Jeder kann hier ganz einfach online einen Ausweis bestellen, man benötigt dazu lediglich ein paar wenige Eckdaten des Gebäudes sowie die Heizverbräuche der letzten 3 Jahren. Schon wenige Tage später erhält man seinen Ausweis mit der Post.

Es gibt aber Gebäude, für die kein Verbrauchspass erstellt werden kann, da sie das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen oder es liegen keine/nicht ausreichende Verbrauchswerte vor. Für diese Gebäude muss ein bedarfsbasierter Energieausweis erstellt werden. Der Bedarfsausweis  erfordert aufgrund der recht spezifischen Angaben zum Haus oft viele Nachfragen bis hin zu einer Vorort-Besichtigung durch einen Sachverständigen und ist somit recht teuer.

Mit Hilfe unseres überarbeiteten neuen Angebotes zum Bedarfsausweis können wir verschiedene kostensparende Möglichkeiten anbieten, Ihren Energieausweis zu bestellen.

1. Online Formular für den Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Sie können für ihr Wohngebäude ganz einfach per Online Formular (ähnlich dem Formular für den Verbrauchsausweis) einen bedarfsorientierten Energieausweis ab 199,- Euro bestellen. Dafür benötigen Sie einige Angaben zu ihrem Wohnhaus, wie z.B. Gebäudegrundriss, Dachform, Fenster und Türen, sowie die Dämmstärke. Ihre Angaben werden von unserem Energieberater auf Plausibilität geprüft und der Ausweis gedruckt, gestempelt und unterschrieben an Sie versendet.

2. Sorglos Komplett-Angebot

Sorglos-Paket

In vielen Fällen, reichen uns bereits ein paar Dokumente, wie ein Gebäudegrundriss und Fotos der Heizungsanlage und wir können auch ohne teuren Vor-Ort-Termin einen Bedarfsausweis für ihr Wohngebäude erstellen. In unserem Kontaktformular einfach die gegebenen Dokumente hochladen und wir melden uns mit einem Angebot bei Ihnen zurück.

Für ein Nichtwohngebäude ist fast immer ein Vor-Ort Termin nötig. Auch hier können wir weiterhelfen, da wir inzwischen über ein großes Netz an Sachverständigen verfügen und unsere Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude deutschlandweit anbieten können. Auch hier erfragen Sie einfach ihr persönliches Angebot bei uns.

3. Drittanbieter

Möchten Sie lieber einen Energieberater vor Ort mit der Erstellung eines Bedarfsausweises beauftragen, werden Sie auch bei uns fündig. In unsere nach Postleitzahlen sortierten Liste finden sie garantiert auch jemanden in ihrer Nähe.

Einfacher Online-Check zur WSchV 1977…ist der Verbrauchsausweis möglich?


Eigentlich dürfen Eigentümer von Häusern, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, seit dem 1.10.2008 nur noch den Bedarfausweis ausstellen lassen.

Einfacher Online-Check zum Energieausweis als Entscheidungshilfe

Aber auch für diese Häuser ist weiterhin der günstigere Verbrauchsausweis möglich, wenn sie durch zwischenzeitliche Sanierung das energetische Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Bisher war es aber für Eigentümer praktisch unmöglich einzuschätzen, ob das bei ihrem Haus der Fall ist oder nicht.

Energieausweis-vorschau.de bietet betroffenen Eigentümern hier einen Online-Check an, mit dem Hausbesitzer mit wenigen Eingaben prüfen können, ob ihr Haus die Kriterien für den Verbrauchsausweis erfüllen.

Fortsetzung: Plusminus-Beitrag “Unausgereifte Energieausweise”…Brief an die Redaktion


Heute erhielt ich nun doch noch Antwort aus der plusminus-Redaktion:

„Sehr geehrter Herr K.,

….

Wir liegen in der Sache eigentlich überhaupt nicht auseinander. Wie Sie richtig gemerkt haben, lag der Schwerpunkt des Beitrags auf Energieausweise, die man bequem per Internet sich ausstellen lassen kann und die mit Dumpingangeboten von z.T. schon unter 10 Euro beispielsweise bei Ebay zu erhalten sind. Richtig ist auch, dass wir wissentlich Fehler eingebaut haben, die aufgrund der vorgeschriebenen Plausibilitätprüfung durch den Aussteller auch von Laien zu entdecken sind. Beispielsweise, dass die Heizungsanlage aus dem Jahr 1900 stammte. Diese Plausibilitätsprüfung durch den Aussteller ist für Sie ja auch ein zentraler Gedanke.

Rechtlich ist es auch so, dass ein nicht korrekter Ausweis eben ein nicht korrekter Ausweis ist. Bei falschen Angaben haftet natürlich nicht der Aussteller, sondern der Datenübermittler, sprich Eigentümer oder Vermieter.

Wie Sie selbst in Ihrer Email betonen, ist gerade der Energieausweis qualitativ häufig sehr dürftig. Ich zitiere „

Natürlich fehlt es vielen Onlineangeboten an Transparenz und
teilweise auch an Qualität. Dasselbe Problem gibt es aber auch bei
den „leibhaftigen“ Beratern. Wie soll ein Berater aus dem
Baustoffhandel nach mehrtägigem Crashkurs etwas über den
hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage aussagen? Was weiß ein
umgeschulter Schornsteinfeger in der Regel über Wasserdampfdiffusion
in Bauwerken?“

Und genau dieser Gedanke war für uns wichtig, speziell beim Internet-Energieausweis. Gerade unsere Zuschauer sollte darüber informiert werden, dass es viele unseriöse Angebote gibt, und dass man sich bemühen sollte, einen möglichst seriösen Anbieter zu finden – so wie Sie zum Beispiel einer sind.

Mit freundlichem Grüßen und Danke für Ihr Interesse

.

Aus meiner Sicht war der Beitrag trotzdem in einigen Teilen missverständlich, daher meine Antwort:

“ vielen Dank für die nun doch sehr schnelle Reaktion. Ich freue mich sehr, dass Sie sich für eine Antwort Zeit genommen haben. In den von Ihnen aufgeführten Punkten sind wir ohne Zweifel einig.
Kleine Einwände habe ich dennoch:

Rechtlich ist es auch so, dass ein nicht korrekter Ausweis eben ein nicht korrekter Ausweis ist.

Stimmt erst einmal, war im Beitrag aber mit einer anderen Aussage verknüpft. Dort wurde sie schon aus der Tatsache abgeleitet, dass die Ergebnisse der Ausweise teilweise deutlich auseinander lagen.
Ich wollte darauf hinweisen, dass hier tatsächlich Ausstellungsfehler vorliegen können…aber nicht zwangsläufig müssen: Die Berechnung der Verbrauchskennwerte lässt auch unter Einhaltung der ENEV verschiedene Auslegungen und Berechnungsmethoden in einzelnen Schritten zu…die dann zwangsläufig zu abweichenden Ergebnissen führen können.
Im Übrigen gilt das in noch viel stärkerem Maße für den Bedarfsausweis. Ich bin mir sicher, dass, wenn Sie den Test mit 10 verschiedenen vor-Ort-Beratern durchgeführt hätten, es mindestens genauso deutliche Abweichungen in den Ergebnissen gegeben hätte.
Dies ist keine Spezifik von Online-Verfahren.

Wie Sie selbst in Ihrer Email betonen, ist gerade der Energieausweis qualitativ häufig sehr dürftig.

Das ist leider so und wiegt bei vor-Ort erstellten Ausweisen sicherlich noch schwerer, denn dort hat man mit demselben „Qualifikationsgefälle“ zu tun.

Vielen Dank noch einmal für Ihre ausführliche Antwort.
Ich hoffe, das ganze Verfahren wird zunehmend transparenter und wünsche mir, dass Eigentümer einfach auch bei der Ausstellersuche die ganz normalen Regeln des bewussten Konsums beachten.

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Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:
Energiepass

Energieausweis: Wahlfreiheit endet für viele Gebäude am 30.9.2008!


Am 30.9.2008 endet für Bestandsbauten, die vor 1977 (also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung) errichtet wurden und weniger als 5 WE haben die Wahlfreiheit zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aufwendigeren Bedarfsausweis.
Nach diesem Datum ist für alle betroffenen Gebäude nur noch die Ausstellung des bedarfsorientierten Ausweises möglich.
Ausgenommen sind Gebäude, die in der Zwischenzeit energetisch so saniert wurden, dass sie zumindest das Niveau der ersten WSchV erreichen (was im Einzelfall sicher schwer nachzuweisen ist).

Auch wenn ein Eigentümer im Moment weder Vermietung noch Verkauf plant, kann sich die Erstellung eines Verbrauchsausweises vor Ablauf der Wahlfreiheit lohnen, da die Ausweise natürlich uneingeschränkt 10 Jahre lang gültig sind und auch der im Falle einer im Verlauf der kommenden zehn Jahre durch Verkauf/Vermietung entstehenden Informationspflicht vollständig genüge tun.

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Verbrauchsausweis ungenau? Bringt der Bedarfsausweis Realwerte?


Als großer Nachteil des Verbrauchsausweises wird oft genannt, dass die Verbrauchswerte natürlich auch das individuellen Nutzungs- und Heizverhalten der Bewohner widerspiegeln, welches aber nicht nachvollzogen werden kann und sich schon mit dem nächsten Mieter drastisch ändern kann.
Die dena selbst beziffert aber die Schwankungsbreite in den Verbrauchskennwerten, die durch das Nutzerverhalten entstehen kann, auf maximal 20 Prozent.
Dagegen haben Vergleichsuntersuchungen gezeigt, dass Bedarfsausweise in der Regel deutlich höhere Energiekennwerte ausgeben als Verbrauchsausweise, und zwar um bis zu 80 Prozent!!!
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/immobilien/geldmarkt/artikel/72/181512/
Man sollte also vorsichtig sein mit der Erwartung, dass die Ergebnisse des Bedarfsausweises sich dann auch wirklich in der zukünftigen Nebenkostenabrechnung wiederfinden.
Der Bedarfsausweis macht vor allem dann Sinn, wenn eine Modernisierung tatsächlich in Erwägung gezogen wird und ein detaillierter Vergleich von energetischen Sanierungsmöglichkeiten gewünscht ist.
Für eine preiswerte und schnelle Information, die auch dem Mieter und Käufer eine vergleichsweise sichere Einschätzung des Energieverbrauchs gibt, ist der Verbrauchsausweis absolut ausreichend.

vk

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Kein Verbrauchsausweis bei Heizöl-Feuerungen?


In der aktuellen Diskussion um Verbrauchsausweise taucht ein Hinweis von Kritikern immer wieder auf:

Verbrauchsausweise auf der Basis von Heizölabrechnungen sind fehlerhaft und ungültig.

Als Begründung werden dabei aufgeführt:

1. Die ENEV lässt nur geeichte Verbrauchsmessungen als Basis für die Verbrauchsermittlung im Energieausweis zu

2. Bei der Berechnung auf Grundlage von Heizöl-Liefermengen werden vor- und nachherige Restmengen im Tank nicht berücksichtigt, die das Ergebnis aber erheblich verfälschen.

Beide Begründungen sind sachlich falsch und leicht zu entkräften:

zu 1.
Das ist natürlich nicht richtig und jeder kann dies in §19 der ENEV schwarz auf weiß nachlesen (Ist übrigens sehr verständlich und einfach beschrieben). Die ENEV lässt ausdrücklich eigene, sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen zu. Eigentümer sollten sie aber in geeigneter Form dokumentieren

zu 2. Das Restmengenproblem ist eher ein theoretisches und wird auch durch die ständige Kommunikation in den Medien praktisch nicht relevanter
Um eine ganz exakte Verbrauchserfassung für den Energieausweis zu dokumentieren, genügt schon ein Liefertermin, bei dem der Tank vollständig befüllt wurde und nachfolgend Abrechnungszeiträume von mindestens insgesamt 3 Jahren, in denen Liefermengen erfasst wurden und an deren Ende der Tank wieder voll war. Das ist keine Zauberei…sondern das, was eigentlich viele Nutzer von Ölheizanlagen praktizieren und auch belegen können.
Ich hoffe, damit nun auch in dieser Frage, die in letzter Zeit viele Betroffene verunsichert hat, für Klarheit gesorgt zu haben.

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Energiepass

Und nochmal: … Ist der Online-Energieausweis gültig???


Ich habe hierzu noch einen sehr schönen Beitrag aus dem „Gebäudeenergieberater“ gefunden. Hier nimmt Energieberater Thomas Möller noch einmal sehr detailliert bezug auf die fehlerhaften Darstellungen der dena, wonach die Gültigkeit von verbrauchsbasierten Energieausweisen (insbesondere online angebotenen) in Zweifel zu ziehen ist.

zum Beitrag:

http://www.geb-info.de/TUlEPTMwMDAxJkFJRD0xNTg2Nzc.html

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Wann der Verbrauchsausweis Sinn macht … (und wen er stört)


Man muss sich immer mal wieder fragen: Wozu dient der Energieausweis?
Als staatlich verordnete Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für frei laufende Berater?
Zur Kundengenerierung für Hersteller aus der Gebäudetechnik?
Oder als Füllstoff für Umsatzsenken in der Bauindustrie?

Eigentlich hat er einen anderen Zweck.
Zuallererst dient er der Information von Mietern oder Immobilienkäufern über den energetischen Zustand des betreffenden Hauses. Er ist also erst einmal ein Instrument, dass den Verbraucherschutz stärkt und Informationen darüber verpflichtend macht, in welcher Größenordnung sich die Energieverbräuche der Immobilie (und somit auch die Nebenkosten) bewegen können. In diesem Zusammenhang ist die Ausweispflicht für Bestandsbauten sicher zu begrüßen…den sie erhöht doch in großem Maße die Transparenz bei Verkaufs- und Vermietungsgeschäften.
Der Energieausweis verfolgt natürlich auch einen weiteren Zweck. Er soll, so Potential besteht, den Hauseigentümer zu Energiesparinvestitionen motivieren.

Wie ist in diesem Zusammenhang der Verbrauchsausweis einzuordnen.
Er ist im Vergleich zum Bedarfsausweis die deutlich preiswertere Variante, insbesondere dann, wenn die Daten zur Berechnung vom Eigentümer selbst geliefert werden. Auf sehr schnellem und günstigem Weg liefert er Informationen zum Energieverbrauch des Hauses. Das ist auch sein großer Vorteil.
Der Nachteil des Verbrauchsausweises ist, dass die historischen Verbrauchswerte auch das individuelle Nutzerverhalten widerspiegeln, das sich mit einem Nutzerwechsel auch ändern kann. Aufgrund der fehlenden Vor-Ort-Beratung sind auch die ausgestellten Modernisierungshinweise eher pauschale Handlungsempfehlungen.
Ist deshalb generell von Verbrauchsausweisen abzuraten?
Nein…denn es gibt eine sehr große Gruppe von Hauseigentümern, für die gerade diese Form des Ausweises gedacht ist….und zwar die Eigentümer, die überhaupt nicht vorhaben, Ihr Haus zu sanieren, weil Ihnen entweder die finanziellen Mittel dazu fehlen oder es technisch gar nicht möglich ist…die aber Ihrer Informationspflicht gegenüber Käufern oder Mietern nachkommen wollen und müssen.
Der Verbrauchsausweis erfüllt für sie bei geringem finanziellen Aufwand alle Anforderungen…und ist aus energetischer Sicht trotzdem nicht sinnvoll…denn er enthält trotzdem Informationen zum möglichen Einsparpotential, die den Eigentümer irgendwann doch dazu bewegen können, in die energetische Verbesserung des Hauses zu investieren.
Der Bedarfsausweis ist vor allem für die Eigentümer interessant, die sowieso bereit und in der Lage sind, ihr Haus energetisch zu modernisieren. Hier sind eine Vor-Ort-Beratung und detaillierte, wirtschaftlich bewertete Modernisierungsempfehlungen gefordert…und der Preis des Ausweises (500-2000€) in diesem Zusammenhang auch gerechtfertigt.
Beide Ausweisarten ergänzen sich also in Hinblick auf die Motivation des Eigentümers.

Trotzdem üben in erster Linie die vor-Ort-beratenden Aussteller massive Kritik an den „billigen Verbrauchsausweisen“… die Interessenslage ist hierbei klar zu erkennen.
Derzeit sind eta 21.000 Aussteller bei der dena gelistet, vermutlich gibt es deutlich mehr berechtigte Aussteller, von denen sich viele nach der Qualifikation in teuren Lehrgängen Hoffnung darauf gemacht haben, mit der Ausstellung von Energieausweisen beim Eigentümer ein gutes Geschäft zu machen.
Nun sind von den Regelungen zum Energieausweis ca. 3 Mio. Bestandsbauten betroffen, d.h. für jeden dena-gelisteten Aussteller bleiben rein statistisch weniger als 150 Ausweise…klingt nicht gerade wie der Jackpot. Da werden preiswerte Alternativen schnell als Bedrohung wahrgenommen, obwohl gerade im Verbrauchsausweis, den viele Hauseigentümer aus der reinen Not wählen (müssen), eine große Chance steckt. Nämlich die, dass der Eigentümer zumindest erkennt, dass er, sobald es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, eine energetische Modernisierung vornehmen muss…NACH eingehender Beratung durch den Fachmann.

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Geprüfter Energiepass mit Vorschau:
Energiepass

Plusminus-Beitrag „Unausgereifte Energieausweise“…Brief an die Redaktion


Sehr geehrte plusminus-Redaktion,

ich habe mit großem Interesse Ihren Beitrag zum Energieausweis verfolgt. Ich selbst bin zugelassener Aussteller für Energieausweise (Wohngebäude, Nichtwohngebäude) und stelle sowohl Bedarf- als auch Verbrauchsausweise aus.

Als Tenor Ihres Beitrags habe ich wahrgenommen: Verbrauchsausweise sind wertlos und nur ein in vor-Ort-Beratung erstellter Bedarfsausweis kann gültig sein.

In Ihrem Beitrag durchkämmt ein Architekt eine saarländische Butze aus der vorletzten Jahrhundertwende und attestiert dem Gebäude nach mehrfachem Handauflegen an Heizkessel und Fensterrahmen einen Bedarfskennwert von 280 kWh/m²a. Die online eingeholten Verbrauchsausweise weichen voneinander ab und liegen jeweils im Bereich zwischen 120 und 150 kWh/m²a. Sie müssen also falsch sein. Absichtlich falsch eingegebene Verbrauchsdaten wurden von den Ausstellern nicht bemerkt (wie auch?). Ergo… der Verbrauchsausweis ist ein reiner Schwindel…

Das ist nicht nur sachlich und fachlich falsch…sondern ich vermute dahinter eine beabsichtigte Falschdarstellung.

Die Verbraucherzentrale NRW hat kürzlich mehrere Online-Angebote untersucht und dabei tatsächlich Mängel aufgedeckt, z.T. sogar erhebliche. Aber hier werden auch gleich Orientierungshilfen für Eigentümer und Verbesserungsvorschläge für die Anbieter gegeben. Das ist zu begrüßen.

Der PLUSMINUS-Beitrag strotzt aber vor Unrichtigkeiten: Zweifellos kann der Verbrauchskennwert für das dargestellte Haus in der Größenordnung 150 kWh/m²a liegen. Es handelt sich um ein Reihenhaus mit idealem Fläche/Volumen-Verhältnis, über das Nutzerverhalten wissen wir nichts.
Aus meiner Erfahrung sind hier, auch bei energetisch unsanierter Bausubstanz, solche Verbrauchswerte absolut nicht unüblich

Der Hinweis des Architekten, das wäre Neubauniveau, ist falsch. Das gibt zwar die Farbskala des Energieausweises so aus, hat aber mit dem aktuellen technischen Stand nichts gemein. Neubauniveau liegt zwischen 70 und 100 kWh/m²a…in Mehrfamilienhäusern dabei tendenziell niedriger als in Einfamilienhäusern. Ein Fachmann, der sich sicher auf dem Boden der geltenden EnEV bewegt, sollte das eigentlich wissen.

Als nächstes Argument führen Sie an, dass Online-Anbieter Falscheingaben oft nicht bemerken. In der Regel sollten unplausible Angaben im Rahmen der Ausweisprüfung gefunden und nachgefragt werden, das ist unstrittig.
Das ein Energieberater bei telefonischer Datenaufnahme nicht prüfen kann, ob die Wohnfläche 120 oder 210 m² beträgt, ist klar. Dafür erklärt aber der Eigentümer bei Angabe der Werte, dass er dies selbst geprüft hat und mit Vorlage des Ausweises auch anhand von Abrechnungne bzw. Plänen nachweisen kann. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt also zunächst einmal beim Eigentümer, in jedem Fall ist der Aussteller aber verpflichtet, die Daten auf Plausibilität zu prüfen.
Das Verfahren der vereinfachten Datenerhebung ist eindeutig geregelt und zulässig, die auf dieser Grundlage ausgestellten Energieausweise sind uneingeschränkt gültig. Dies haben Sie versucht, anders darzustellen…und das ist falsch.

Sie stellen weiterhin dar, dass die aufgeführten Fehler und Unsicherheiten beim Bedarfsausweis und einer vor-Ort-Begehung auszuschließen sind. In dem Beispielgebäude wird eine lückenlose Ausfnahme der Bauphysik (incl. Wärmebrücken) und der heiztechnischen Anlagen sicher mehrere Tage dauern. Zu einem Preis von 500-1000 Euro ist eine vollständige und fachmännisch korrekte Bewertung des Gebäudes nach dem EnEV-Nachweisverfahren überhaupt nicht möglich. Es wird also in der Regel auch hier zu Vereinfachungen in der Aufnahme der baulichen Gegebenheiten kommen.

Woher kommt die aktuelle Verunsicherung: Da spielen verschiedene Dinge eine Rolle:
Verschiedenste Verbände und Institute haben über Jahre hinweg für viel Geld Energieberater ausgebildet, die fest daran glauben, mit einem zwangseingeführten Energiepass eine sichere Existenz führen zu können.
Andererseits ist klar, dass nicht jeder Hauseigentümer zu einer Komplettberatung für 500…2000 Euro zu verpflichten ist… Deshalb wurde das vereinfachte Verfahren geschaffen, in dem Hauseigentümer Daten selbst zuarbeiten können. Dieses Verfahren ist ausdrücklich gewollt für Eigentümer, die preiswert ihrer Informationspflicht nachkommen wollen aber nicht unbedingt auch eine Energieberatung möchten oder sich leisten können. Herr Tiefensee hat dies ja ausdrücklich bei der Einführung des Ausweises kommuniziert.
Nun laufen viele Energieberater, Architekten etc. natürlich Sturm gegen diese preiswerten Angebote, da die schöne heile Welt der zwangsverordneten Beratungseinkünfte zusammenzubrechen droht.
Natürlich fehlt es vielen Onlineangeboten an Transparenz und teilweise auch an Qualität. Dasselbe Problem gibt es aber auch bei den “leibhaftigen” Beratern. Wie soll ein Berater aus dem Baustoffhandel nach mehrtägigem Crashkurs etwas über den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage aussagen. Was weiß ein umgeschulter Schornsteinfeger in der Regel über Wasserdampfdiffusion in Bauwerken?

Den Eigentümern bleibt ein kritischer Umgang mit allen Angeboten. Verhalten Sie sich genauso, wie bei anderen Produkten oder Dienstleistungen. Verlassen Sie sich auf Empfehlungen und nachprüfbare Referenzen.

Sie haben wissentlich oder unabsichtlich vermieden, hier eine ganzheitliche und ausgewogene Sicht der Dinge zu entwickeln und den bereits stark verunsicherten Eigentümern fassbare Orientierungshilfen zu geben.
Ich finde das außerordentlich schade, da es letztlich auch auf alle seriösen Anbieter (die es sowohl unter den vor-Ort- als auch unter den Online-Beratern sicher mehrheitlich gibt) zurückfällt.

Ich würde mir für das nächste mal einen sorgfältiger recherchierten Beitrag wünschen.

Beste Grüße

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Einwurf: Verunsicherung über Online-Energieausweise…woher kommt sie?


Glaubt man aktuellen Berichten aus Presse und TV…dann gibt es jede Menge Grund, an Sinn und Richtigkeit vor allem von online bestellten Energieausweisen zu zweifeln.

Höhe- oder Tiefpunkt der Berichterstattung war der gestrige Beitrag bei PLUSMINUS (ARD)

Fazit: Verbrauchsausweise sind wertlos und nur ein in vor-Ort-Beratung erstellter Bedarfsausweis kann gültig sein.

Ein Architekt durchkämmt dort eine saarländische Butze aus der vorletzten Jahrhundertwende und attestiert dem Gebäude nach mehrfachem Handauflegen an Heizkessel und Fensterrahmen einen Bedarfskennwert von 280 kWh/m²a. Die online eingeholten Verbrauchsausweise weichen voneinander ab und liegen jeweils im Bereich zwischen 140 und 160 kWh/m²a. Sie müssen also falsch sein. Absichtlich falsch eingegebene Verbrauchsdaten wurden von den Ausstellern nicht bemerkt (wie auch?). Ergo… der Verbrauchsausweis ist ein reiner Schwindel…

Das ist natürlich großer Mumpitz. Die Verbraucherzentrale NRW hat kürzlich mehrere Online-Angebote untersucht und dabei tatsächlich Mängel aufgedeckt, z.T. sogar erhebliche. Aber hier werden auch gleich Orientierungshilfen für Eigentümer und Verbesserungsvorschläge für die Anbieter gegeben. Das ist zu begrüßen.

Der PLUSMINUS-Beitrag strotz aber vor Unrichtigkeiten: Zweifellos kann der Verbrauchskennwert für das dargestellte Haus in der Größenordnung 150 kWh/m²a liegen. Es handelt sich um ein Reihenhaus mit idealem Fläche/Volumen-Verhältnis, über das Nutzerverhalten wissen wir nichts. Der Hinweis des Architekten, das wäre Neubauniveau, ist falsch. Das gibt zwar die Farbskala des Energieausweises so aus, hat aber mit dem aktuellen technischen Stand nichts gemein. Neubauniveau liegt zwischen 70 und 100 kWh/m²a.

Woher kommt die aktuelle Verunsicherung: Da spielen verschiedene Dinge eine Rolle:
Verschiedenste Verbände und Institute haben über Jahre hinweg für viel Geld Energieberater ausgebildet, die fest daran glauben, mit einem zwangseingeführten Energiepass eine sichere Existenz führen zu können.
Andererseits ist klar, dass nicht jeder Hauseigentümer zu einer Komplettberatung für 500…2000 Euro zu verpflichten ist… Deshalb wurde das vereinfachte Verfahren geschaffen, in dem Hauseigentümer Daten selbst zuarbeiten können. Dieses Verfahren ist ausdrücklich gewollt für Eigentümer, die preiswert ihrer Informationspflicht nachkommen wollen aber nicht unbedingt auch eine Energieberatung möchten oder sich leisten können. Tiefensee hat dies ja ausdrücklich bei der Einführung des Ausweises kommuniziert.
Nun laufen viele Energieberater, Architekten etc. natürlich Sturm gegen diese preiswerten Angebote, da die schöne heile Welt der zwangsverordneten Beratungseinkünfte zusammenzubrechen droht.
Natürlich fehlt es vielen Onlineangeboten an Transparenz und teilweise auch an Qualität. Dasselbe Problem gibt es aber auch bei den “leibhaftigen” Beratern. Wie soll ein Berater aus dem Baustoffhandel nach mehrtägigem Crashkurs etwas über den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage aussagen. Was weiß ein umgeschulter Schornsteinfeger in der Regel über Wasserdampfdiffusion in Bauwerken?

Den Eigentümern bleibt ein kritischer Umgang mit allen Angeboten. Verhalten Sie sich genauso, wie bei anderen Produkten oder Dienstleistungen. Verlassen Sie sich auf Empfehlungen und nachprüfbare Referenzen.

____
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