Energieausweis…rund um die Uhr!


Sie haben morgen einen Notartermin oder eine Wohnungsbesichtigung? Die Immobilienanzeige soll geschaltet werden? Sie haben noch keinen gültigen Energieausweis?

Wenn Sie alle notwendigen Angaben zur Verfügung haben, ist das kein Problem:

In dringenden Fällen stellen wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen gültigen #Energieausweis aus! Hier erfahren Sie alles über unseren 24-h-Service:

https://www.energieausweis-vorschau.de/service/24stunden-service.html

 

Keine verbrauchsbasierten Energieausweise mehr nach EnEV 2016?


Verbrauchsbasierter_EAW

Mit dem 01. Januar 2016 sind wieder einige neue, verschärfte Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.

Ein Gerücht, dass sich seit Jahresanfang recht hartnäckig hält: Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2016 seien verbrauchsbasierte Energieausweise nicht länger möglich. Dem möchten wir klar widersprechen. Auch 2016 dürfen weiterhin verbrauchsbasierte Energieausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt werden.

Den verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude (69 Euro) und den verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude (79 Euro) können Sie über unsere simplen Online-Formulare bestellen.

Folgende Daten benötigen Sie dazu:

  • Wohnfläche oder Nettogrundfläche (in m²)
  • Wohneinheiten
  • Leerstand (in %)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • Energieträger/Heizungssystem
  • Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Ob Ihr Gebäude für einen verbrauchsbasierten Energieausweis qualifiziert ist, erfahren Sie mit diesem kurzen Test.

5 Sterne für energieausweis-vorschau.de


Bewertungen

Bereits von Anfang an setzt das Team von energieausweis-vorschau.de auf das Bewertungstool UIfOB. (Alle wichtigen Informationen und vor allem Vorteile zu UIfOB)

Nach den Relaunch und Neueinbindung vor 4 Jahren wurden inzwischen über 1000 Bewertungen abgegeben. Mit 99% positiven Kommentaren wird der Service von energieausweis-vorschau.de uneingeschränkt weiterempfohlen.
Blättert man durch die Bewertungen, fällt auf wie oft die kompetente Beratung und der schnelle Service gelobt wird.
Immer wieder liest man von der ausgezeichneten telefonischen Beratung und auch wie einfach es sei, den Energeiausweis online zu bestellen und vorab eine Vorschau zu sehen.

Im Schnitt bewerten rund 10% Prozent der Kunden ihren Bestellvorgang. Das ist bereits ein ziemlich guter Schnitt, denn wenn wir ehrlich sind, sind wir geneigt einen Service nur zu bewerten, wenn wir entweder ziemlich enttäuscht waren und andere Kunden gerne warnen möchten oder wir waren mehr als positiv überrascht und wollen unsere Freude kundtun. War die Bestellung und der Service in Ordnung bzw. wie erwartet, wird das selten bewertet. Umso schöner, dass sich trotzdem so viele Kunden von energieausweis-vorschau.de die Zeit nehmen und eine Bewertung bzw. Weiterempfehlung abgeben.

Hilfe am Hörer (1)


Frage: Wie kann ich sicher gehen, dass Ihre Energieberater wirklich dazu berechtigt sind, Energieausweise auszustellen?

Antwort: Skepsis im Internet ist gut. Unsere Energieberater sind aber alle bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zertifiziert. Die dena listet Experten in ihrer Datenbank nur nach eingehender Prüfung der Qualifikation nach §21 EnEV.

Energieausweise …. kurzer Überblick für die richtigen Angaben in Immobilieninseraten


Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind Anbieter von Immobilien verpflichtet, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in Immobilieninseraten zu veröffentlichen.

Die führenden deutschen Immobilienportale haben ihre Inseratseiten mittlerweile entsprechend angepasst bzw. lassen Annoncen nur noch dann zu, wenn alle Pflichtangaben aus dem Energieausweis gemacht sind.

Damit Sie diese Angaben leichter finden und auch die korrekten daten aus dem Energieausweis übernehmen, hat energieausweis-vorschau.de für die drei führenden Immobliienportale jeweils eine Kuzanleitung zur Verfügung gestellt. Sie finden sie unter:

Immoscout24.de: http://www.energieausweis-vorschau.de/pflicht/inserat-immobilienscout24.html

Immowelt.de: http://www.energieausweis-vorschau.de/pflicht/inserat-immowelt.html

Immonet.de: http://www.energieausweis-vorschau.de/pflicht/inserat-immonet.html

Pflichtangaben aus dem Energieausweis

Der Energieausweis in der Presse (Juli)


Fast hätten wir die Presseschau zum Thema Energiepass vergessen. Wenn auch in diesem Monat etwas zu spät, und im letzten gar nicht, wird sie nun wieder regelmäßiger Bestandteil unserer Seite sein.

Wie immer finden sich in unserer Presseschau wichtige, interessante und manchmal auch etwas skurrile Pressemitteilung zum Thema Energieausweis ein. Weiterlesen

Häufige Fehler im Energieausweis: Falsche Verbrauchszeiträume


Damit ein gültiger verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann, müssen Verbrauchsdaten über einen Verbrauchszeitraum von mindestens 3 Jahren vorliegen. Dieser Zeitraum kann in beliebig viele Abrechnungszeiträume unterteilt undangegeben werden, allerdings muss der 3-Jahreszeitraum lückenlos dokumentiert sein, d.h. es dürfen keine Lücken oder zeitlichen Sprünge vorhanden sein.

Oftmals registrieren wir aber gerade hier fehlerhafte Eingaben der Eigentümer bzw. auf dieser Basis falsch ausgestellte Ausweise, die nicht selten so aussehen:

Oft werden falsche Angaben im Energieausweis gemacht

Nicht selten sehen Energieausweise so aus. Durch fehlerhafte Verbrauchszeiträume ist der Energiepass in jedem Fall ungültig!

Sind die genannten Bedingungen nicht erfüllt, dann ist der Energiepass ungültig, d.h. es ist praktisch kein gültiger Ausweis vorhanden und der Hauseigentümer läuft Gefahr, in den „Genuss“ eines saftigen Bußgeldes zu kommen. Bei Online-Anbietern, die Energieausweise ungeprüft erstellen, besteht die Gefahr, dass solche Fehler in den Angaben, die wir wie erwähnt sehr häufig registrieren, unbemerkt bleiben.

Energie-Effizienzklasse heutzutage noch relevant?


In unserem Energieausweis Forum wurde eine interessante Frage gestellt:

Energie-Effizienzklasse heutzutage noch relevant?

Die Energie-Effizienzklasse wird also zu einer Bedingung.
– Wie aber können sich die Waschmaschinen voneinander in Bezug zum Energieverbrauch überhaupt noch unterscheiden?
– Und gibt es für die Hersteller überhaupt noch Anreize, die Effizienz weiter zu verbessern? Weiterlesen

Immobilien Angebote


Auf immer mehr Immobilien Plattformen und in immer mehr Wohnungsanzeigen im Internet liest man folgenden Satz: „Ein Energieausweis, der dies nachweist, liegt vor.“

So, oder so ähnlich, werben viele Makler seid dem der Energieausweis nicht nur Pflicht ist, sondern das Veröffentlichen in Anzeigen von dem Ausweis ebenso dazu gehört.
In Zeitungen hingegen, findet sich nur selten ein Hinweis auf einen Energiepass. Das kann zum einen daran liegen das man in einer Zeitung nach der Anzahl der Zeichen in der Anzeigen bezahlen muss, Weiterlesen

Kein Sanierungszwang durch Energieausweis!


Bestandteil des Energieausweises sind die sogenannten Modernisierungshinweise. Sie sollen dem Eigentümer Anhaltspunkte geben, in welchen Bereichen des Gebäudes energetische Sanierungsmaßnahmen (wirtschaftlich) sinnvoll sind. Das kann zum Beispiel die Dämmung der Außenwände bzw. Dachflächen sein, aber auch der Austausch der Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage.

Viele Hauseigentümer sind besorgt, dass die Modernisierungstipps aus dem Energiepass für sie bindend sein könnten, d.h. dass Mieter oder Käufer auf der Durchführung der genannten Maßnahmen bestehen können. Diese Sorge ist allerdings unbegründet. Die Modernisierungshinweise sind reine Empfehlungen und nicht bindend. Es besteht also kein Sanierungszwang, auch wenn der Aussteller des Energieausweises einzelne Modernisierungsmaßnahmen empfiehlt.

Ohnehin werden diese in der Regel sehr pauschal erteilt und sollen nur verdeutlichen, an welchen Stellen prinzipiell Einsparpotential gesehen wird. Ob die Maßnahmen dann wirklich technisch umsetzbar und vor allem wirtschaftlich sind, sollte der Hauseigentümer immer mit Fachleuten (Bauingenieur, Baufirmen, Heizungsfachmann) klären.