Deutschland – bald ein Land der Elektroautos?


Das Elektroauto zieht immer mehr Aufmerksamkeit auf sich. Geht es doch darum, dass wir die Spritschlucker von den Straßen haben möchten und friedlich über die intakten Landschaften gleiten wollen. Direkt nach der Atomkatastrophe von Fukushima blühte der Umweltgedanke auf und mit der Stromherstellung war die ganze Umweltdebatte im Gange. So fährt jetzt das Elektroauto in die Richtung, Realität zu werden. Es stellt sich für Politik, Wirtschaft und jeden Einzelnen von uns die Frage, wie die Umsetzung zur Elektromobilität aussehen und bewirkt werden kann. Weiterlesen

Häufige Fehler im Energieausweis: Falsche Verbrauchszeiträume


Damit ein gültiger verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann, müssen Verbrauchsdaten über einen Verbrauchszeitraum von mindestens 3 Jahren vorliegen. Dieser Zeitraum kann in beliebig viele Abrechnungszeiträume unterteilt undangegeben werden, allerdings muss der 3-Jahreszeitraum lückenlos dokumentiert sein, d.h. es dürfen keine Lücken oder zeitlichen Sprünge vorhanden sein.

Oftmals registrieren wir aber gerade hier fehlerhafte Eingaben der Eigentümer bzw. auf dieser Basis falsch ausgestellte Ausweise, die nicht selten so aussehen:

Oft werden falsche Angaben im Energieausweis gemacht

Nicht selten sehen Energieausweise so aus. Durch fehlerhafte Verbrauchszeiträume ist der Energiepass in jedem Fall ungültig!

Sind die genannten Bedingungen nicht erfüllt, dann ist der Energiepass ungültig, d.h. es ist praktisch kein gültiger Ausweis vorhanden und der Hauseigentümer läuft Gefahr, in den „Genuss“ eines saftigen Bußgeldes zu kommen. Bei Online-Anbietern, die Energieausweise ungeprüft erstellen, besteht die Gefahr, dass solche Fehler in den Angaben, die wir wie erwähnt sehr häufig registrieren, unbemerkt bleiben.

50 Prozent der Heizkostenabrechnungen sind falsch


Laut ZDF/Wiso (http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,8217126,00.html?dr=1) ist jede 2te Heizkosten Abrechnung fehlerhaft. Darum sollte man die Angaben auf der Heizkostenabrechnung genau überprüfen.

Das ZDF bzw. Wiso nennt in dem Artikel 3 Dinge die man überprüfen sollte wenn die Heizkostenabrechnung im Briefkasten liegt. Die fristgemäße Erstellung der Rechnung, die genaue Quadratmeterzahl und ob der wirkliche Verbrauch abgerechnet wurde, sind die 3 Dinge welche laut Wiso überprüft werden sollten.

Den kompletten Wiso Artikel kann man hier nachlesen.

Thema Modernisierungshinweise: Energetische Sanierungsmöglichkeiten in Gründerzeithäusern


Die Modernisierungshinweise im Energieausweis / Energiepass sind immer wieder Ursache von Diskussionen, vor allem mit Eigentümern von Gründerzeithäusern bzw. Häusern mit denkmalgeschützten Fassaden.

Der Energie-Blog energynet.de hat nun einen Artikel veröffentlicht, der auf erste Untersuchungsergebnisse hinweist, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Gründerzeithäusern stehen. Der Artikel, den man hier abrufen kann, zeigt deutlich, dass auch in diesen Häusern Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehen und weist auf Literaturquellen hin, die detaillierte Beschreibungen und Praxisbeispiele liefern.

Alles in allem eine sehr wertvolle Information, da wir sehr oft erklären müssen, warum wir die Dämmung der Fassade auch an Gründerzeithäusern empfehlen…und was damit gemeint ist.

Häufige Fehler im Energieausweis: Kein gültiger Energiepass für einzelne Wohnungen


Sehr häufig werden inzwischen auch Energieausweise von Kunden bestellt, die Eigentümer einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sind. Die EneV regelt aber ganz klar, dass ein Energieausweis immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden kann.

Für die meisten Wohnungseigentümer ist diese formale Festlegung unverständlich, benachteiligt der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes (im Mittel aller Wohnungen) doch besonders „sparsame“ Wohnungen. Aus meiner Sicht ist die Regelung trotzdem plausibel, denn die Differenzen der Verbräuche einzelner Wohnungen sind nicht immer Folge unterschiedlichen Nutzerverhaltens bzw. Unterschiede im baulichen Zustand. So wird der Verbrauch einer Erdgeschosswohnung immer höher sein als in den Obergeschossen und in Wohnungen mit großem Außenflächenanteil immer höher als in vergleichsweise innenliegenden. Verbrauchsdifferenzen, die ihre Ursache hierin haben, sind aber durch die Eigentümer durch Modernisierungsmaßnahmen praktisch nicht zu beeinflussen.

Was können Eigentümer von Einzelwohnungen in MFH also tun, um einen gültigen Verbrauchsausweis zu erhalten?

Der einfachste Weg ist, dass sich alle Wohnungseigentümer (möglicherweise im Rahmen der Eigentümerversammlung) zum Vorgehen einigen und die Verbrauchsdaten der einzelnen Wohnungen zusammentragen. Diese können dann einzeln oder addiert in das Berechnungsformular für den Verbrauchsausweis eingetragen werden.

Ist es nicht möglich, die Verbrauchsdaten von den Mietern zu erlangen, empfehlen wir eine Anfrage beim örtlichen Energieversorger. In der Regel gibt dieser die Gesamtverbräuche (mglw. anonymisiert) unkompliziert und schnell heraus. In Einzelfällen verweigern Energieversorger auch die Herausgabe der Verbräuche mit Verweis auf den Datenschutz….dies ist aber nicht zulässig.

Hinweis hierzu: Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohnungen gilt auch nach dem 30.9.2008 die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Praxisbeispiel Vol. 2: Energiegewinne aus Solaranlage in Energieausweis angeben?


Entsprechende Anfragen kommen immer wieder, erstaunlicherweise nicht nur von Eigentümern, die eine solarthermische Anlage installiert haben sondern auch von Hausbesitzern, die eine Photovoltaikanlage betreiben. Immer wieder wird man hier mit dem Wunsch konfrontiert, die Energiegewinne (thermisch oder elektrisch) doch auch im Rahmen der Verbrauchserfassung (Verbrauchsausweis) im Energiepass zu berücksichtigen.
Folgende Anfrage soll hierfür einmal als Beispiel stehen, da ich sie mit dem Kunden sehr ausführlich diskutiert habe:
Ich erhielt dabei die Energiegewinne der PV-Anlage als Stromverbrauch mit negativem Vorzeichen eingetragen in der Verbrauchswerte-Tabelle…dazu den Hinweis des Kunden:
„Weiterhin erzeuge ich mit einer Photovoltaikanlage Energie…. Diese Werte habe ich mit negativem Vorzeichen eingetragen. Bitte berücksichtigen Sie diesen Energiegewinn.“
Die Antwort lautete darauf zunächst knapp:
„Energiegewinne über PV-Anlagen können im Energieausweis nicht berücksichtigt werden, da er (bei Wohngebäuden) nur den Heizenergiekennwert ausgibt. Die Angaben muss ich also entfernen.
Selbst bei einer thermischen Solaranlage wäre die Eingabe der Gewinne mit MINUS-Vorzeichen inkorrekt, da diese Gewinne ja direkt auf eine Verringerung der Verbräuche der konventionellen Heizung wirken, also schon inkludiert sind.“
Darauf erhielt ich diese Reaktion:
„Dass Sie die Werte meiner geliebten Solaranlage aus dem Heizenergiekennwert streichen wollen/muessen enttäuscht mich masslos!
Sachliche Argumente dazu :
Die Energiebilanz des Hauses ist entscheidend, wie Sie ja auch beschreiben, denn
der Ertrag einer thermischen Solaranlage ist ja ebenfalls direkt ueber den geringeren Energieverbrauch in der Energiebilanz enthalten. Genauso, jedoch indirekt, trägt eine Photovoltaikanlage zu der Energiebilanz bei!“

Die Antwort wiederum:
„Das ist nun wirklich kein böser Wille von mir, sondern eine formale Festlegung der ENEV. Für die PV-Anlage ist hier die Situation ganz eindeutig beschrieben. Der Elektroenergieverbrauch (auch eine Minderung dessen) ist nicht Bestandteil des Energieausweises für Wohngebäude.
Ich kann diese Festlegung auch nachvollziehen, da der Elektroenergiebedarf eines Hauses (bzw. versch. Haushalte) nun wirklich nichts mit den Gebäudeeigenschaften, sondern vielmehr mit Ausstattungsgrad der Wohneinheiten und dem Nutzererhalten zu tun hat.
Bei einer solarthermischen Anlage wäre das prinzipiell anders, da sie den größtenteils gebäudespezifischen Wärmebedarf mindert. Diese Minderung drückt sich aber auch schon in den realen Abrechnungsdaten aus und kann deshalb nicht noch einmal gesondert eingehen (denn dann würde sie sich doppelt niederschlagen).“

Zusammengefasst gilt also Folgendes:
Im Verbrauchsausweis können Energiegewinne aus Solaranlagen nicht separat berücksichtigt werden, da sie entweder in den (geminderten) Brennstoffverbräuchen enthalten sind (Solarthermie) oder schlichtweg nicht in den Ausweis gehören (PV-Anlagen).
Beim bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) sieht das etwas anders aus, hier fließen die theoretisch berechneten Gewinne aus Solaranlagen in die Berechnung ein und das wird im Ausweis auch sichtbar.
Ich machen Kunden mit Solaranlagen immer folgenden Vorschlag: Ich erstelle ein formloses Zusatzblatt zum Ausweis, in dem auf die Existenz einer Solaranlage (ggf. mit quantitativen Angaben) hingewiesen wird.

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www.energieausweis-vorschau.de
Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:
Energiepass

Wie kommt man an die Verbrauchswerte von Mietern oder Vorbesitzern…?


Auch diese Frage wird immer wieder so oder ähnlich gestellt:

„mein Mieter bezieht seine Heizenergie selbst, so dass ich nicht weiss, wie hoch sein Verbrauch ist. Bin ich somit gezwungen einen bedarfsabhängigen Energiepass anzufordern?“

Eine Möglichkeit (und wahrscheinlich auch die zunächst beste) wäre natürlich, den Mieter um seine Verbrauchsabrechnungen zu bitten, vielleicht gibt er ja die Kopien der letzten 3 Jahresabrechnungen raus, gibt ja zumindest keinen vernünftigen Grund, das nicht zu tun. Aber…es gibt ja, wie man aus Funk und Fernsehen weiß, z.T. schon sehr unschöne Mieter-Eigentümer-Beziehungen und da ist es schon vorstellbar, dass sich zuweilen Mieter wenig kooperativ zeigen.
Dann bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit, die Verbrauchswerte direkt beim Energieversorger zu erfragen. Nichts selten weigert sich dieser unter Berufung auf den Datenschutz, die Daten zu liefern.
Mit Einführung der Energieausweis-Pflicht für den Gebäudebestand kann die Verweigerung der Datenübermittlung für den Versorger aber problematisch werden. Hat der Mieter keine Einwilligung zur Abfrage seiner Verbrauchsdaten erteilt, ist die Mitwirkung des Energieversorgers bei der Erstellung eines Verbrauchsausweises – anders als beim Bedarfsausweis – zwingend erforderlich.
Da der Vermieter die Angaben zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht benötigt, hat er auch einen Anspruch auf die Herausgabe der Daten.
Genauer ist das in einem Beitrag von Haus&Grund nachzulesen:

http://www.haus-und-grund.net/

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Praxisbeispiel Vol.1: Plausibilität mal manuell…


Es kommt ja immer mal der Vorwurf, dass bei Online-Verbrauchsausweisen keine Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden. Wir selbst haben nach einigen Versuchen weitestgehend auf automatische Prüfmechanismen verzichtet, weil sie uns letztlich nicht ersparen können, dass wir jeden Ausweis selbst noch einmal auf Plausibilität prüfen. Falls irgendetwas nicht astrein ist, suchen wir lieber gleich den Kontakt zum Kunden…das hat sich letztlich in der Praxis bewährt und sorgt auch nebenbei für Verständnis bei den „Opfern“ für das ganze Ausweisprocedere.

Ich will hier nach und nach mal ein paar Beispiele einstellen, was einem bei der Prüfung des Energieausweise so alles unterkommt. Heute gleich mal ein sehr schönes Beispiel für einen Versuch, aus wahllos zusammenklamüserten Daten doch noch irgendwie einen Ausweis zu bekommen:

Man erkennt im Bild sehr schön, dass der Verbrauch bis zum Ende dieses (!) Jahres schon einmal vorausgesehen wurde. Dabei wurde weitgehend auf Phantasie verzichtet und gleich der Verbrauchswert des Vorjahres übernommen.

Ich vermute mal, das war auch der einzige reguläre Wert…denn im ersten angegebenen Jahr war der Verbrauch gleich einmal um zwei Drittel niedriger. Insgesamt ergibt sich natürlich ein hervorragender Kennwert von unter 100 kWh/m²a.

Auf Rückfrage beim Kunden ergab sich dann, dass er ds Haus erst 2006 gekauft hatte, keine historischen Verbrauchsdaten hatte und das Haus im ersten Jahr praktisch komplett leer stand. Ich musste leider die Bitte, aus den vorliegenden Daten trotzdem einen Verbrauchsausweis zu destillieren, abschlägig beantworten.

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