Kann man im gegenseitigen Einvernehmen auf den Energieausweis verzichten?


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Manchmal geht alles sehr einfach und schnell. Der Käufer will das Haus, so wie es ist…. und stellt keine Fragen. Warum dann noch einen Energieausweis ausstellen, wenn das nur Zeit und Geld kostet? Das fragte sich auch eine Kundin und wollte in unserem Forum wissen, ob man auf den Energieausweis verzichten kann, wenn Käufer und Verkäufer sich darüber einig sind.

Hier findet Ihr die komplette Diskussion um die Frage, ob man im gegenseitigen Einvernehmen auf den Energieausweis verzichten kann.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat auf diese Frage eine klare Antwort: In keinem (!) Fall kann beim Verkauf/Vermietung von Immobilien auf die Vorlage eines gültigen Energieausweises verzichtet werden (insofern das Gebäude an sich nicht von dieser Pflicht befreit ist). Etwaige Ausschlussklauseln im Kauf- oder Mietvertrag, die den gegenseitigen Verzicht regeln, sind nicht zulässig.

Wir haben auch leider schon einige Anfragen von Immobilienkäufern bekommen, die sich beim Verkauf mit dem Käufer darauf geeinigt hatten, dass kein Energieausweis erforderlich ist und sich nun – nach einiger Zeit – darauf besinnen, dass das gekaufte Haus eigentlich doch etwas günstiger hätte sein können. Dann wird auch schon einmal der Versuch unternommen, den regelwidrig nicht übergebenen Energieausweis zum Anlass zu nehmen, um Schadensersatzansprüche zu platzieren und damit den Kaufpreis nachträglich noch etwas zu „verschönern“.

Es sollte also hauptsächlich im Interesse des Verkäufers/Vermieters sein, immer einen gültigen Energieausweis vorzulegen und die Vorlage beim späteren Käufer oder Mieter auch auf geeignete Weise zu dokumentieren.

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