Energieausweis…rund um die Uhr!


Sie haben morgen einen Notartermin oder eine Wohnungsbesichtigung? Die Immobilienanzeige soll geschaltet werden? Sie haben noch keinen gültigen Energieausweis?

Wenn Sie alle notwendigen Angaben zur Verfügung haben, ist das kein Problem:

In dringenden Fällen stellen wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen gültigen #Energieausweis aus! Hier erfahren Sie alles über unseren 24-h-Service:

https://www.energieausweis-vorschau.de/service/24stunden-service.html

 

Keine verbrauchsbasierten Energieausweise mehr nach EnEV 2016?


Verbrauchsbasierter_EAW

Mit dem 01. Januar 2016 sind wieder einige neue, verschärfte Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.

Ein Gerücht, dass sich seit Jahresanfang recht hartnäckig hält: Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2016 seien verbrauchsbasierte Energieausweise nicht länger möglich. Dem möchten wir klar widersprechen. Auch 2016 dürfen weiterhin verbrauchsbasierte Energieausweise mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt werden.

Den verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude (69 Euro) und den verbrauchsbasierten Energieausweis für Nichtwohngebäude (79 Euro) können Sie über unsere simplen Online-Formulare bestellen.

Folgende Daten benötigen Sie dazu:

  • Wohnfläche oder Nettogrundfläche (in m²)
  • Wohneinheiten
  • Leerstand (in %)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • Energieträger/Heizungssystem
  • Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Ob Ihr Gebäude für einen verbrauchsbasierten Energieausweis qualifiziert ist, erfahren Sie mit diesem kurzen Test.

Hilfe am Hörer (2)


Frage: In Ihrem Formular fragen Sie Informationen zum Warmwasserverbrauch und zur mittleren Warmwassertemperatur ab. Leider habe ich dazu keinerlei Angaben. Benötigen Sie diese Angaben zwingend zur Ausstellung eines Energieausweises?

Antwort: Nein, Angaben zum Warmwasserverbrauch sind nicht zwingend notwendig. Wenn Sie die Verbräuche und mittlere Warmwassertemperatur nicht beziffern können, können wir mit einer Pauschale arbeiten. Wichtig ist in dem Fall nur zu wissen, ob Ihre Warmwasseraufbereitung in den von Ihnen gelieferten Heizverbräuchen bereits enthalten ist, oder ob Warmwasser über einen anderen Energieträger bereitgestellt wird.

Hilfe am Hörer (1)


Frage: Wie kann ich sicher gehen, dass Ihre Energieberater wirklich dazu berechtigt sind, Energieausweise auszustellen?

Antwort: Skepsis im Internet ist gut. Unsere Energieberater sind aber alle bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zertifiziert. Die dena listet Experten in ihrer Datenbank nur nach eingehender Prüfung der Qualifikation nach §21 EnEV.

EnEV 2014 kommt


Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) tritt ab Mai diesen Jahres in Kraft. Was sich alles ändert und warum es besser ist, jetzt noch schnell zu handeln erfahren Sie unter http://www.energieausweis-vorschau.de/enev2014.html

Nichtwohngebäude: Ein Energieausweis für mehrere Gebäude möglich?


Kann man einen Verbrauchsausweis auch für mehrere Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbe- oder Industriebauten bzw. öffentliche Einrichtungen) ausstellen, wenn diese sich in einer Liegenschaft befinden und ihre Verbräuche über einen gemeinsamen Zähler erfasst werden?

Was auf den ersten Blick ziemlich abenteuerlich klingt, ist aber tatsächlich möglich. Es handelt sich hier sicher um einen Sonderfall, der z.B. verzweigte Liegenschaften (Krankenhäuser, Universitätsgelände, Industriestandorte) betreffen kann. Die Energieeinsparverordnung trifft hierzu in den Regeln zur Energieverbrauchserfassung in Nichtwohngebäuden allerdings eine eindeutige Aussage:
Zitat:
„Der Energieverbrauch soll im Grundsatz für jedes einzelne Gebäude ermittelt werden. Besteht bei
Liegenschaften aus mehreren Gebäuden – insbesondere wegen nicht vorhandener dezentraler Messeinrichtungen
– keine Möglichkeit, Energieverbrauchswerte für die einzelnen Gebäude zu ermitteln,
darf ein Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs abweichend vom vorstehenden
Grundsatz auch für mehrere Gebäude gemeinsam ausgestellt werden.“

Unterschiedliche Gebäudeteile…wie wird das Baujahr festgelegt?


Wie sieht es prinzipiell aus wenn ein Haus aus verschiedenen Teilen mit unterschiedlichem Alter besteht – inwiefern hat das einen Einfluss auf den Energieausweis?

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten.
Ist das Haus im nachhinein noch ausgebaut bzw. maßgeblich saniert worden, dann zählt als Baujahr im Sinne der Zuordnung zum Energieausweis das Jahr der LETZTEN Sanierung bzw. des Ausbaus.
Als maßgeblich würde ich Umbauten ansehen, für die ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige erforderlich war. Dann wäre auch ein Nachweis vorhanden.
Im Falle einer Sanierung sollte diese schon umfassend sein, also über einen Fensterwechsel hinausgehen.
In Ihrem Fall wäre also das Baujahr des jüngsten Gebäuteteils als Grundlage zu nehmen. Letztlich ausschlaggebend für die Frage der Wahlfreiheit zwischen den Ausweisarten ist der erreichte Sanierungsstandard. Ein vor 1977 errichtetes Gebäude mit weniger als 5 WE bleibt nur dann wahlfrei, wenn es nachfolgend so saniert wurde, dass es mindestens den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Die Anforderungen sind allerdings nicht sonderlich hoch. Ich bin gerade dabei, einen entsprechenden Kurzcheck zu entwickeln.

Luftwärmepumpe nur mit Fußbodenheizung?


Mir wurde schon mehrfach eine sogenannte Luftwärmepumpe angeboten. Ich besitze ein MFH, das weitgehend unsaniert ist mit einer 20 Jahre alten Heizanlage. Nun hat mir ein Kollege gesagt, die alte Heizung müsste dafür komplett raus und überall Fußbodenheizung rein, das lohnt sich doch niemals?

Die Luft/Wasser-Wärmepumpe ist die wohl erstmal preiswerteste Wärmepumpenlösung und wird ziemlich oft in der Nachrüstung angeboten. Der Kollege argumentiert erstmal nicht falsch, denn WP lohnen sich alleine hauptsächlich dann, wenn die Heiztemperaturen sehr niedrig sind (was z.B. bei Fussbodenheizung der Fall ist). Die Luft-WP hat noch ein anderes Problem, nämlich dass sie nur bis zu Außentemperaturen um Null Grad sinnvoll arbeitet, darunter muss viel Energie aufgewendet werden, um die Anlage frostfrei zu halten. Klingt erstmal nicht so toll.
Trotzdem kann der einsatz einer Luft-WP Sinn machen..auch in Ihrem Haus. Nämlich dann, wenn der vorhandene Kessel noch funktioniert und die WP „dazugestellt“ wird. Ist draußen schwerer Frost, heizt der kessel, sind die Temperaturen milder, übernimmt automatisch die Wärmepumpe, die dann wesentlich sparsamer arbeitet.
Es gibt eine Vielzahl solcher „bivalenter“ Anlagen. Ich würde Ihnen aber auf jeden fall empfehlen, hierzu einen Fachplaner zu konsultieren.

Energie sparen bei der Warmwasserbereitung


Kann ich Heizöl/gas sparen, wenn ich die Zirkulationspumpe ausschalte und die Warmwassertemperatur niedriger einstelle?

Vorab: Damit lässt sich tatsächlich eine Menge Energie sparen, insbesondere die Zirkulationsleitungen sorgen doch für erhebliche Wärmeverluste. Häufig wird die Abschaltung mittels Zeitschaltuhr vorgenommen.

Es gibt dazu auch ein großes ABER:
Das DVGW-Arbeitsblatt W551 empfiehlt auch für Kleinanlagen (EFH,ZFH) eine Zirkulation oder Begleitheizung, sie ist aber nicht Pflicht!
Wenn eine Zirkulationsleitung vorhanden ist, sollte die Temperaturdiffrenz über die Zirkulationsleitung nicht größer als 5K sein und der Zirkulationsrücklauf nicht kälter als 55°C.

Im EFH/ZFH würde ich das persönlich entspannt sehen, da der Wasserinhalt der Anlagen verhältnismäßig klein ist und das Einsparpotential bei Intervall- oder Bedarfsschaltung der Zirkulation doch sehr hoch ist (das kann deutlich mehr als 15% sein).
Gefährlich ist aus meiner Sicht aber die permanente Abschaltung, da es ganz klar zu längerer Abkühlung und Stagnation in den Zirkulationsleitungen führt. Hier sehe ich schon Qualitätsbeeinträchtigungen, hygienische Gefahren und natürlich auch mögliche Legionellenprobleme, da ja noch eine Verbindung zur Warmwasserleitung besteht, es also Stagnationsbereiche geben wird, die im kritischen Temperaturbereich liegen. Es ist also sicher notwendig, dass die Zirkulationsleitung auch regelmäßig gespült wird (also in Betrieb genommen wird). Ich würde da das Minimum bei einmal täglich sehen, idealerweise auch bei einer WW-Temperatur von 60°C.
Natürlich bringt auch schon die Absenkung der Warmwassertemperatur eine Ersparnis, mehr als 45°C braucht kein Mensch. Aber auch hier lauern die o.g. Gefahren, insbesondere, wenn zusätzlich noch die Zirkulation abgeschaltet wird. Da kommt man schon sehr schnell in Temperaturbereiche, die Legionellen sehr mögen.

Sind Modernisierunghinweise bindend?


Ich habe in meinem Energieausweis Modernisierungshinweise erhalten, die ziemlich pauschal gehalten sind. Ich habe ein Mehrfamilienhaus und befürchte nun, dass die Mieter die Umsetzung der Vorschlage bei mir einklagen können. Bin ich wirklich gezwungen, die Hinweise umzusetzen?

Diese und ähnliche Fragen zu den Modernisierungstips werden immer wieder gestellt. Generell handelt es sich hier um Modernisierungsempfehlungen, die nicht bindend sind. D.h. der Mieter hat kein Anrecht darauf, dass die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden. Insbesondere beim verbrauchsorientierten Ausweis aber auch bei sehr theoretischer Umsetzung des Bedarfsausweises kommt es zu sehr pauschalen Modernisierungshinweisen, die manchmal aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht garnicht umsetzbar sind bzw. deren tatsächlicher Nutzen nicht quantifiziert werden kann.
Das klingt vielleicht etwas negativ, aber den Nutzen dieser Empfehlungen sehe ich in erster Linie darin, Eigentümer zum Nachdenken über mögliche Modernisierungsmaßnahmen zu motivieren, wenn ein generelles Potential besteht.
Generell würde ich nie empfehlen, den Hinweisen aus dem Verbrauchsausweis ungeprüft zu folgen sondern bei geplanter Modernisierung immer den Weg über den Bedarfsausweis suchen.
Aber:
Auch hier sind die Hinweise genau wie beim Verbrauchsausweis nur als Empfehlung zu verstehen.