Damit ein gültiger verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden kann, müssen Verbrauchsdaten über einen Verbrauchszeitraum von mindestens 3 Jahren vorliegen. Dieser Zeitraum kann in beliebig viele Abrechnungszeiträume unterteilt undangegeben werden, allerdings muss der 3-Jahreszeitraum lückenlos dokumentiert sein, d.h. es dürfen keine Lücken oder zeitlichen Sprünge vorhanden sein.
Oftmals registrieren wir aber gerade hier fehlerhafte Eingaben der Eigentümer bzw. auf dieser Basis falsch ausgestellte Ausweise, die nicht selten so aussehen:
Nicht selten sehen Energieausweise so aus. Durch fehlerhafte Verbrauchszeiträume ist der Energiepass in jedem Fall ungültig!
Sind die genannten Bedingungen nicht erfüllt, dann ist der Energiepass ungültig, d.h. es ist praktisch kein gültiger Ausweis vorhanden und der Hauseigentümer läuft Gefahr, in den „Genuss“ eines saftigen Bußgeldes zu kommen. Bei Online-Anbietern, die Energieausweise ungeprüft erstellen, besteht die Gefahr, dass solche Fehler in den Angaben, die wir wie erwähnt sehr häufig registrieren, unbemerkt bleiben.
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