Energieausweis ab 2009 auch für «jüngere» Altbauten


Ab dem 1. Januar 2009 wird auch für «jüngere» Altbauten der Energieausweis zur Pflicht. Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen dann den sogenannten Bedarfsausweis.

Ab dem 1. Januar 2009 wird auch für «jüngere» Altbauten der Energieausweis zur Pflicht. Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen dann den sogenannten Bedarfsausweis.

Dies gilt sofern sie nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Für den Bedarfsausweis ist eine gründliche Untersuchung des Gebäudes nötig. Vermieter oder Verkäufer, die den Ausweis brauchen, sollten sich bald darum kümmern, damit das Papier rechtzeitig vorliegt.

Quelle: Verband Privater Bauherren: www.vpb.de

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