KfW Förderprogramme zur CO²-Sanierung zukünftig auch für Vereinsheime und Rathäuser


Ab April werden die KfW-Förderprogramme zur Sanierung kommunaler und sozialer Gebäude ausgeweitet. Vom 01. April 2011 an sind dann sämtliche Gebäude, die kommunalen oder sozialen Zwecken dienen, förderfähig. Darunter fallen beispielsweise Vereinsheime gemeinnütziger Vereine (Voraussetzung: ganzjährig genutzt), Krankenhäuser und Rathäuser. Bisher waren die Fördermöglichkeiten lediglich auf Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Schulen beschränkt.

 

Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer nannte dies einen Schritt zur Umsetzung des von Schwarz-Gelb verabschiedeten Energiekonzeptes, welches bis 2050 eine Reduktion des Wärmebedarfs von 80% vorsieht. Mit den neuen Fördermöglichkeiten sollen Kommunen durch zinsgünstige Kredite bei der Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden.

 

Mehr Informationen finden sich in der Pressemitteilung des BMVBS.

Eine Antwort

  1. Lehrreicher Artikel. Bereichernd, wenn man das Thema auch mal aus einem anderen Blickwinkel ansehen kann.

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