Frage: Handelt es sich um einen Energieausweis der nach EnEV 2014 ausgestellt wurde, obwohl im Kopf des Ausweises steht „gemäß den §§16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 21.11.2013“ steht?
Antwort: Ja, es handelt sich um einen gültigen Ausweis nach aktueller EnEV, die im Mai 2014 in Kraft getreten ist. Der 21.11.2013 ist das Datum, an dem die EnEV 2014 beschlossen wurde.
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