Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis

Wissenswertes und Praxisbeispiele zu den Themen Energieausweis, Energiepass und Energiesparen

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Ein Jahr Energieausweis: Interview mit Energieausweis-vorschau.de

Seit ca. einem Jahr gibt es den Energieausweis, im Juli vergangenen Jahres wurde er für die ersten Gebäude Pflicht, mit dem Jahreswechsel für alle Wohngebäude. Wir sprachen mit Gero Skibba vom Portal energieausweis-vorschau.de über die Erfahrungen des vergangenen Jahres und den Ausblick auf 2009.

Herr Skibba, wie haben Sie als Anbieter von Online-Energieausweisen das vergangene Jahr erlebt. Wie hat sich die Resonanz auf den Energieausweis entwickelt?

Das vergangene Jahr war natürlich sehr aufregend für uns. Wir sind mit unserem Angebot weit vor dem 1. Juli 2008 gestarten, an dem der Energieausweis für viele Gebäude Pflicht wurde. Wir haben die ersten Monate des Jahres bewusst genutzt, um Hauseigentümer auf www.energieausweis-vorschau.de vorab umfassend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und technischen Hintergründe zu informieren. Die Resonanz der Nutzer war überwältigend gut. Wir sind ja kein ausgesprochener Billiganbieter und setzen trotz Onlinebearbeitung auf den intensiven Kontakt mit unseren Kunden, ob telefonisch oder per mail. Die Bestellungen haben sich rasant entwickelt und letztlich auch unsere Erwartungen übertroffen.

Ist da inzwischen ein nachlassen zu spüren? Schließlich ist der Verbrauchsausweis, den Sie online anbieten, nicht mehr für alle Häuser zulässig.

Natürlich gab es mit dem Stichtag 30.9.2008 (Auslaufen der Wahlfreiheit für bestimmte Gebäude, d.Red.) einen Schnitt. Wir hatten aber in den Wochen davor eine wahre Bestellflut zu bearbeiten. Auf die geänderten bedingungen haben wir reagiert und bieten inzwischen auch den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) zu einem sehr günstigen Preis an. Zusätzlich kann bei uns auch der Energieausweis für Nichtwohngebäude online bestellt werden.

Der Bedarfsausweis ist doch relativ aufwendig und erfordert eine Vor-Ort-Begehung?

Die Energieeinsparverordnung lässt ausdrücklich auch ein vereinfachtes Verfahren für den Bedarfsausweis zu, bei dem der Eigentümer die notwendigen Daten bereitstellt. Damit ist auch eine Online-Lösung möglich, die wir in den nächsten zwei Wochen anbieten werden. Aber auch jetzt können Eigentümer auf unserer Seite schon einen einfachen Erfassungsbogen anfordern, ausfüllen und zurückfaxen oder -mailen. Sie erhalten dann den Bedarfsausweis innerhalb weniger Tage.

Wie sehen Sie die Akzeptanz des Energieausweises bei Eigentümern und Mietern?

Sie entwickelt sich gut, ganz eindeutig. Es gibt natürlich noch große Informationsdefizite bei den Eigentümern, insbesondere bei der Frage, welcher Energieausweis für welches Gebäude möglich ist. Bei den Mietern bzw. Kaufinteressenten gibt es noch große Hemmungen, den Ausweis wirklich zu verlangen. Aber wir sind generell optimistisch und glauben, dass der Ausweis sich noch in diesem Jahr in der Breite etablieren wird.

Wie können sich Betroffene bei Ihnen Rat holen?

Zunächst einmal können Sie mit uns direkt in Kontakt treten. Wir wünschen uns das ausdrücklich. Zusätzlich bieten wir ein Online-Forum auf energieausweis-vorschau.de an, in dem Experten nicht nur zum Energieausweis informieren sondern auch zu Energiesparmöglichkeiten und Modernisierungsoptionen. Wir führen hier auch regelmäßige Expertenchats durch.

Herr Skibba, vielen Dank für das Interview.

Neue dena-Broschüren zum Energieausweis und Contracting

Am 1. Juli 2009 wird der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude wie Schulen, Krankenhäuser oder Bürobauten Pflicht. Mit der Broschüre Energieausweis für Nichtwohngebäude der Einstieg in die Modernisierung bietet die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) öffentlichen und privaten Eigentümern eine praxisnahe Hilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuerung. Der Energieausweis hilft die Energieeinsparpotenziale offenzulegen und zeigt, welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Energieverbrauch senken und Kosten sparen lässt sich dann ganz ohne zusätzliche Investitionen zum Beispiel mit Hilfe von Contracting. Wie Bund, Länder und Kommunen Contracting-Projekte vorbereiten und durchführen können das zeigt der neue Contracting-Lotse für Kommunen der dena.

Energieausweis für Nichtwohngebäude der Einstieg in die Modernisierung
Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis? Ist der bedarfs- oder verbrauchsbasierte Energieausweis sinnvoll? Die Broschüre enthält Antworten auf die zentralen Fragen zum Energieausweis, Empfehlungen der dena für das Vorgehen bei seiner Erstellung sowie Tipps rund um die Vertragsgestaltung zwischen Gebäudeeigentümer und Aussteller von Energieausweisen. Darüber hinaus zeigt diese Publikation anhand von Praxisbeispielen, wie der Energieausweis als Einstieg in die Modernisierung von Nichtwohngebäuden genutzt werden kann und welche Schritte bei einer energetischen Modernisierung sinnvoll sind.

Contracting-Lotse für Kommunen
Die Arbeitshilfe unterstützt Mitarbeiter in den Ländern und Kommunen bei der Entwicklung von Contracting-Projekten. Sie zeigt, welche Gebäude für Contracting in Frage kommen, welches Contracting-Modell sich für welche Anforderungen eignet, welche Einsparungen beim Energieverbrauch erzielt werden können und wo Beratung zu finden ist. Einige Beispiele aus der Praxis sowie typische Fragen zum Contracting runden den Leitfaden ab.

Die Broschüre Der Energieausweis für Nichtwohngebäude kann gegen eine Gebühr von 9,90 Euro bestellt werden. Für Mitarbeiter aus Ländern und Kommunen ist der Contracting-Lotse für Kommunen kostenlos bei Übernahme der Versandkosten zu beziehen, für Firmen und Privatpersonen beträgt der Kaufpreis 19,95 Euro.

Beide Publikationen sind über www.zukunft-haus.info/publikationenzu beziehen.

Bundesweiter Heizspiegel verfügbar

energynet.de weist in einem aktuellen Artikel darauf hin, dass der aktuelle Heizspiegel für das gesamte Bundesgebiet ab sofort erhältlich ist. Hier geht es zum Artikel, in dem Sie alle Informationen zum Bezug des Heizspiegels finden.
Interessant fand ich vor allem:

„Der aktuelle Bundesweite Heizspiegel weist aus, dass im Kalenderjahr 2007 die Heizkosten für Mieter und Verbraucher bei mit Erdgas beheizten Wohnungen durchschnittlich um 5,6 Prozent, bei mit Heizöl beheizten Wohnungen um 4,9 Prozent und bei Wohnungen mit Fernwärme um 3,2 Prozent gesunken sind. Der Heizenergieverbrauch ging sogar um rund 7 Prozent zurück. Ursachen hierfür sind deutlich sparsameres Heizverhalten der Mieter und Verbraucher, der milde Winter 2007 mit höheren Durchschnittstemperaturen und relativ stabile Energiepreise. Im Jahresdurchschnitt 2007 wurde Gas um 2,9 Prozent teurer, der Ölpreis sank um 1,4 Prozent.“

Der Rückgang des Heizenergieverbrauchs ist schon erheblich. Hier lässt sich erahnen, welche Einsparungen durch bewusstes Heizen noch zu erreichen wären.

Kleine Umfrage zum Energieausweis

Da ich immernoch sehr häufig prinzipielle Fragen zum Energiepass bekomme, möchte ich einmal eine kleine Umfrage zur Frage schalten, wie Sie sich bisher informiert fühlen. Es wäre schön, wenn Sie sich dafür kurz Zeit nehmen würden. Vielen Dank!

Alte Hüte contra Energiesparlampe

In die aktuelle Diskusion um das Verbot von Glühlampen bringen Gegner dieser Entwicklung nun immer wieder Argumente gegen die Energiesparlampe ein, die schon vor vielen Jahren auf dem Tisch waren und fast ebenso lange widerlegt sind.

www.energynet.de nimmt diese Diskussion zum Anlass, noch einmal klar den Faktenstand aufzuzeigen. In diesem sehr aufschlussreichen Artikel…

…wird ausfürlich auf die Lieblingsvorurteile gegen Energiesparlampen eingegangen, die gerade wieder Hochkonjunktur haben. Ich denke, mit der geplanten Gesetzgebung wird nur konsequent weitervollzogen, was viele Verbraucher bereits umsetzen.

Meine private Empirik liefert jedenfalls eindeutige Aussagen: Ich habe vor knapp 3 Jahren fast die komplette Beleuchtung zuhause auf Energiesparlampen umgestellt. Die Stromersparnis liegt bei über 20%, absolut sind das über 100 Euro pro Jahr… und ich musste noch keine einzige Lampe wechseln.

Einfacher Online-Check zur WSchV 1977…ist der Verbrauchsausweis möglich?

Eigentlich dürfen Eigentümer von Häusern, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, seit dem 1.10.2008 nur noch den Bedarfausweis ausstellen lassen.

Aber auch für diese Häuser ist weiterhin der günstigere Verbrauchsausweis möglich, wenn sie durch zwischenzeitliche Sanierung das energetische Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Bisher war es aber für Eigentümer praktisch unmöglich einzuschätzen, ob das bei ihrem Haus der Fall ist oder nicht.

Energieausweis-vorschau.de bietet seit letzter Woche hier einen Online-Check an, mit dem Hausbesitzer mit wenigen Eingaben prüfen können, ob ihr Haus die Kriterien für den Verbrauchsausweis erfüllen.

Verkäufer und Vermieter von Immobilien aufgepasst: Ab 2009 ist Energieausweis Pflicht

Wer ab 1. Januar 2009 ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, muss den Energieausweis vorweisen können. Das Dokument gibt Auskunft über den Wärmebedarf oder -verbrauch der Immobilie. Bisher galt die Pflicht nur für Objekte, die 1965 oder früher gebaut und danach nicht energetisch modernisiert wurden. Denkmäler sind ausgenommen. Für neuere Wohngebäude beginnt die Pflicht im kommenden Jahr. Bei Neubauten werden seit 2002 ohnehin Energienachweise erstellt, für sie müssen keine neuen beantragt werden.

Der einfache Verbrauchsausweis

Hausbesitzer können grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen: dem preiswerten Verbrauchsausweis oder dem umfangreichen Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Verbrauchs von drei Jahren erstellt; demnach ist der Energiekennwert abhängig vom Nutzerverhalten. Der Ausweis kann im Internet beantragt werden. Eigentümer können beim TÜV Hessen auf www.schnee-von-morgen.de ihre Verbrauchsdaten selbst eingeben. Ausnahme: für ältere Wohngebäude, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, kann inzwischen nur noch der Bedarfsausweis beantragt werden.

Der umfangreiche Bedarfsausweis

„Ein Bedarfsausweis macht dann Sinn, wenn eine Modernisierung ansteht“, sagt Ulrich Forchheim vom TÜV Hessen. Dafür ermitteln die Energie-Experten des TÜV Hessen den durchschnittlichen Energiebedarfskennwert (kWh/m2) bei einer Vor-Ort-Analyse und geben umfangreiche Modernisierungsvorschläge. Das ist Ziel der zugrunde liegenden Energieeinsparverordnung (EnEV): Der Ausweis macht die Energiebilanz verschiedener Gebäude vergleichbar. Das soll Anreize für Sanierungen schaffen, um den CO2-Ausstoß zu verringern.

Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009 betroffen

Auch für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros) wird der Energieausweis Pflicht, allerdings erst ab 1. Juli 2009. Auch hier wählen Eigentümer zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Im Unterschied zu Wohngebäuden fließen beim Verbrauchsausweis für Gewerberäume zusätzliche Daten etwa über den Stromverbrauch, die Kühlung und die Beleuchtung ein.

Sanktionen bei Nichtbeachtung geplant

Fraglich ist bisher allerdings, was passiert, wenn ein Eigentümer den Energieausweis gegenüber Käufern oder Mietern schuldig bleibt: Sanktionen in Form von Bußgeldern sind zwar angedacht, konkrete Regelungen gibt es aber noch nicht.

Quelle: TÜV Hessen

Zwei von drei Mietern kennen schon den neuen Energieausweis

Der Energieausweis für Wohngebäude genießt bereits wenige Monate nach Einführung eine relativ hohe Bekanntheit bei Mietern in Deutschland. Das ergab eine Repräsentativumfrage für die Deutsche Energie-Agentur (Dena): Insgesamt haben schon 66 Prozent der Befragten vom Energieausweis gehört oder gelesen. Nach der Definition des Energieausweises gefragt, gibt die Hälfte der Mieter treffende Antworten.

„Viele Mieter wissen bereits vom Energieausweis – jetzt müssen sie nur noch von ihrem Recht auf Vorlage des Energieausweises Gebrauch machen und den Hauseigentümer bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung danach fragen“, kommentiert Dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich.
Insgesamt sei der energetische Zustand eines Gebäudes für Mieter ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungswahl, war ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Über 90 Prozent bezeichnen Informationen über die Dämmung der Wände, Dichtigkeit der Fenster sowie Art der Heizung als wichtig für ihre Entscheidung für ein zukünftiges Heim. 89 Prozent aller befragten Mieter gehen davon aus, mit Ausweises Hilfe künftig stärker auf den Energieverbrauch und den energetischen Zustand ihres künftigen Heims achten zu können. Vier von fünf Mietern wollen bei ihrer nächsten Wohnungssuche nach dem Energieausweis fragen.

Die Energieausweispflicht gilt seit 1. Juli für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965; diese Pflicht erfasst vom 1. Januar 2009 an auch alle später errichteten Wohngebäude. Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Eigentümer dem potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen, etwa im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Kommen Hausbesitzer dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15 000 Euro.

Quelle: Morgenpost.de