Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis
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Fortsetzung: Plusminus-Beitrag “Unausgereifte Energieausweise”…Brief an die Redaktion
Heute erhielt ich nun doch noch Antwort aus der plusminus-Redaktion:
„Sehr geehrter Herr K.,
….
Wir liegen in der Sache eigentlich überhaupt nicht auseinander. Wie Sie richtig gemerkt haben, lag der Schwerpunkt des Beitrags auf Energieausweise, die man bequem per Internet sich ausstellen lassen kann und die mit Dumpingangeboten von z.T. schon unter 10 Euro beispielsweise bei Ebay zu erhalten sind. Richtig ist auch, dass wir wissentlich Fehler eingebaut haben, die aufgrund der vorgeschriebenen Plausibilitätprüfung durch den Aussteller auch von Laien zu entdecken sind. Beispielsweise, dass die Heizungsanlage aus dem Jahr 1900 stammte. Diese Plausibilitätsprüfung durch den Aussteller ist für Sie ja auch ein zentraler Gedanke.
Rechtlich ist es auch so, dass ein nicht korrekter Ausweis eben ein nicht korrekter Ausweis ist. Bei falschen Angaben haftet natürlich nicht der Aussteller, sondern der Datenübermittler, sprich Eigentümer oder Vermieter.
Wie Sie selbst in Ihrer Email betonen, ist gerade der Energieausweis qualitativ häufig sehr dürftig. Ich zitiere „
Natürlich fehlt es vielen Onlineangeboten an Transparenz und
teilweise auch an Qualität. Dasselbe Problem gibt es aber auch bei
den „leibhaftigen“ Beratern. Wie soll ein Berater aus dem
Baustoffhandel nach mehrtägigem Crashkurs etwas über den
hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage aussagen? Was weiß ein
umgeschulter Schornsteinfeger in der Regel über Wasserdampfdiffusion
in Bauwerken?“
Und genau dieser Gedanke war für uns wichtig, speziell beim Internet-Energieausweis. Gerade unsere Zuschauer sollte darüber informiert werden, dass es viele unseriöse Angebote gibt, und dass man sich bemühen sollte, einen möglichst seriösen Anbieter zu finden – so wie Sie zum Beispiel einer sind.
Mit freundlichem Grüßen und Danke für Ihr Interesse
.
Aus meiner Sicht war der Beitrag trotzdem in einigen Teilen missverständlich, daher meine Antwort:
“ vielen Dank für die nun doch sehr schnelle Reaktion. Ich freue mich sehr, dass Sie sich für eine Antwort Zeit genommen haben. In den von Ihnen aufgeführten Punkten sind wir ohne Zweifel einig.
Kleine Einwände habe ich dennoch:
Stimmt erst einmal, war im Beitrag aber mit einer anderen Aussage verknüpft. Dort wurde sie schon aus der Tatsache abgeleitet, dass die Ergebnisse der Ausweise teilweise deutlich auseinander lagen.
Ich wollte darauf hinweisen, dass hier tatsächlich Ausstellungsfehler vorliegen können…aber nicht zwangsläufig müssen: Die Berechnung der Verbrauchskennwerte lässt auch unter Einhaltung der ENEV verschiedene Auslegungen und Berechnungsmethoden in einzelnen Schritten zu…die dann zwangsläufig zu abweichenden Ergebnissen führen können.
Im Übrigen gilt das in noch viel stärkerem Maße für den Bedarfsausweis. Ich bin mir sicher, dass, wenn Sie den Test mit 10 verschiedenen vor-Ort-Beratern durchgeführt hätten, es mindestens genauso deutliche Abweichungen in den Ergebnissen gegeben hätte.
Dies ist keine Spezifik von Online-Verfahren.
Das ist leider so und wiegt bei vor-Ort erstellten Ausweisen sicherlich noch schwerer, denn dort hat man mit demselben „Qualifikationsgefälle“ zu tun.
Vielen Dank noch einmal für Ihre ausführliche Antwort.
Ich hoffe, das ganze Verfahren wird zunehmend transparenter und wünsche mir, dass Eigentümer einfach auch bei der Ausstellersuche die ganz normalen Regeln des bewussten Konsums beachten.
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www.energieausweis-vorschau.de
Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:

Verbrauchsausweis eine Lachnummer…?
Ich habe vor ein paar Tagen im Forum von www.energieausweis-vorschau.de folgenden Beitrag erhalten:
„Was interessiert mich beim Kauf eines Hauses der Verbrauch des Vorbesitzers? Ok, wenn ich den Vorbesitzer kenne oder zumindestens einschätzen kann, kann ich mir evt. ein vages Bild machen. Ich muß wissen, welchen Energiebedarf dieses Haus auf der Grundlage eines Vergleichwertes hat. Das ist für mich eine Kaufentscheidung.
Ebenso bei der Anmietung einer Wohnung. Der Vermieter hat mir den Energiebedarf der vakanten Wohnung zu dokumentieren. Soll ich mich mit dem Vormieter über seine Gewohnheiten unterhalten?? Ist doch ein Witz!! Der Vermieter/Verkäufer hat mich über den Energiebedarf der Immobilie zu informieren, und das geht nur unter Einbeziehung der baulichen Gegebenheiten und eines Vergleichwertes.
Damit sind wir beim bedarfsorientierten Energieausweis.
Wenn mir ein VerKäufer/Vermieter einen Verbrauchsausweis vorlegt, glauben Sie mir, den lach ich aus.“
Ich habe daraufhin geantwortet:
„Sicher birgt der Verbrauchsausweis die Unsicherheit des individuellen Nutzerverhaltens. Der Glaube aber, das Bedarfsausweise standardisierte Ergebnisse liefern, ist ebenso irrig.
Ihnen ist sicher bekannt, welche Verfahren zur Erstellung des Bedarfsausweises möglich sind. Auch hier ist die vereinfachte Datenerhebung, also die Lieferung der Daten durch den Eigentümer absolut zulässig. Zudem regelt die EneV auch bei der Berechnung verschiedene Verfahrensmöglichkeiten, nämlich sowohl das einfache tabellarische Verfahren als auch das ausführliche Verfahren. Beide führen bei haargenau gleichem Dateninput zu abweichenden Ergebnissen, darüber hinaus muss man sich fragen, ob die Verhältnisse in Bestandsbauten im vereinfachten Verfahren überhaupt einigermaßen realistisch abgebildet werden können.
Ist Ihnen dabei auch zum Lachen zumute?“
Zur Ergänzung:
Das vereinfachte Verfahren zur Datenerhebung hat den einfachen Sinn, Hauseigentümer, die mit dem Ausweis zunächst einmal nur Ihrer Informationspflich nachkommen wollen, nicht über die Maßen finanziell zu belasten. Es werden hier (und noch viel mehr beim Verbrauchsausweis) Daten abgefragt, die im Normalfall auch vom Eigentümer beigebracht werden können. Die Irrtumswahrscheinlichkeit ist bei der (zulässigen) vereinfachten Datenaufnahmen aber beim Bedarfsausweis zweifelsohne viel höher und die Plausibilität der Angaben auch schwieriger zu prüfen.
Auch wenn alle Angaben richtig gemacht sind, müssen Bedarfs- und Verbrauchsausweise verschiedener Anbieter nicht zwangsweise gleiche Ergebnisse ausweisen, weil die ENEV gewisse fachliche Spielräume für die Ermittlung der Kennwerte lässt, beim Bedarfsausweis gibt es sogar verschiedene Ermittlungsverfahren (tabellarisch und ausführlich).
Die Abweichungen werden bei grundsätzlich ENEV-konformer Berechnung aber immer in vertretbaren Grenzen liegen.
Energiepass
Und nochmal: … Ist der Online-Energieausweis gültig???
Ich habe hierzu noch einen sehr schönen Beitrag aus dem „Gebäudeenergieberater“ gefunden. Hier nimmt Energieberater Thomas Möller noch einmal sehr detailliert bezug auf die fehlerhaften Darstellungen der dena, wonach die Gültigkeit von verbrauchsbasierten Energieausweisen (insbesondere online angebotenen) in Zweifel zu ziehen ist.
zum Beitrag:
http://www.geb-info.de/TUlEPTMwMDAxJkFJRD0xNTg2Nzc.html
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www.energieausweis-vorschau.de
Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:

Wann der Verbrauchsausweis Sinn macht … (und wen er stört)
Man muss sich immer mal wieder fragen: Wozu dient der Energieausweis?
Als staatlich verordnete Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für frei laufende Berater?
Zur Kundengenerierung für Hersteller aus der Gebäudetechnik?
Oder als Füllstoff für Umsatzsenken in der Bauindustrie?
Eigentlich hat er einen anderen Zweck.
Zuallererst dient er der Information von Mietern oder Immobilienkäufern über den energetischen Zustand des betreffenden Hauses. Er ist also erst einmal ein Instrument, dass den Verbraucherschutz stärkt und Informationen darüber verpflichtend macht, in welcher Größenordnung sich die Energieverbräuche der Immobilie (und somit auch die Nebenkosten) bewegen können. In diesem Zusammenhang ist die Ausweispflicht für Bestandsbauten sicher zu begrüßen…den sie erhöht doch in großem Maße die Transparenz bei Verkaufs- und Vermietungsgeschäften.
Der Energieausweis verfolgt natürlich auch einen weiteren Zweck. Er soll, so Potential besteht, den Hauseigentümer zu Energiesparinvestitionen motivieren.
Wie ist in diesem Zusammenhang der Verbrauchsausweis einzuordnen.
Er ist im Vergleich zum Bedarfsausweis die deutlich preiswertere Variante, insbesondere dann, wenn die Daten zur Berechnung vom Eigentümer selbst geliefert werden. Auf sehr schnellem und günstigem Weg liefert er Informationen zum Energieverbrauch des Hauses. Das ist auch sein großer Vorteil.
Der Nachteil des Verbrauchsausweises ist, dass die historischen Verbrauchswerte auch das individuelle Nutzerverhalten widerspiegeln, das sich mit einem Nutzerwechsel auch ändern kann. Aufgrund der fehlenden Vor-Ort-Beratung sind auch die ausgestellten Modernisierungshinweise eher pauschale Handlungsempfehlungen.
Ist deshalb generell von Verbrauchsausweisen abzuraten?
Nein…denn es gibt eine sehr große Gruppe von Hauseigentümern, für die gerade diese Form des Ausweises gedacht ist….und zwar die Eigentümer, die überhaupt nicht vorhaben, Ihr Haus zu sanieren, weil Ihnen entweder die finanziellen Mittel dazu fehlen oder es technisch gar nicht möglich ist…die aber Ihrer Informationspflicht gegenüber Käufern oder Mietern nachkommen wollen und müssen.
Der Verbrauchsausweis erfüllt für sie bei geringem finanziellen Aufwand alle Anforderungen…und ist aus energetischer Sicht trotzdem nicht sinnvoll…denn er enthält trotzdem Informationen zum möglichen Einsparpotential, die den Eigentümer irgendwann doch dazu bewegen können, in die energetische Verbesserung des Hauses zu investieren.
Der Bedarfsausweis ist vor allem für die Eigentümer interessant, die sowieso bereit und in der Lage sind, ihr Haus energetisch zu modernisieren. Hier sind eine Vor-Ort-Beratung und detaillierte, wirtschaftlich bewertete Modernisierungsempfehlungen gefordert…und der Preis des Ausweises (500-2000€) in diesem Zusammenhang auch gerechtfertigt.
Beide Ausweisarten ergänzen sich also in Hinblick auf die Motivation des Eigentümers.
Trotzdem üben in erster Linie die vor-Ort-beratenden Aussteller massive Kritik an den „billigen Verbrauchsausweisen“… die Interessenslage ist hierbei klar zu erkennen.
Derzeit sind eta 21.000 Aussteller bei der dena gelistet, vermutlich gibt es deutlich mehr berechtigte Aussteller, von denen sich viele nach der Qualifikation in teuren Lehrgängen Hoffnung darauf gemacht haben, mit der Ausstellung von Energieausweisen beim Eigentümer ein gutes Geschäft zu machen.
Nun sind von den Regelungen zum Energieausweis ca. 3 Mio. Bestandsbauten betroffen, d.h. für jeden dena-gelisteten Aussteller bleiben rein statistisch weniger als 150 Ausweise…klingt nicht gerade wie der Jackpot. Da werden preiswerte Alternativen schnell als Bedrohung wahrgenommen, obwohl gerade im Verbrauchsausweis, den viele Hauseigentümer aus der reinen Not wählen (müssen), eine große Chance steckt. Nämlich die, dass der Eigentümer zumindest erkennt, dass er, sobald es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, eine energetische Modernisierung vornehmen muss…NACH eingehnder beratung durch den Fachmann.
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www.energieausweis-vorschau.de
Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:

Plusminus-Beitrag „Unausgereifte Energieausweise“…Brief an die Redaktion
Sehr geehrte plusminus-Redaktion,
ich habe mit großem Interesse Ihren Beitrag zum Energieausweis verfolgt. Ich selbst bin zugelassener Aussteller für Energieausweise (Wohngebäude, Nichtwohngebäude) und stelle sowohl Bedarf- als auch Verbrauchsausweise aus.
Als Tenor Ihres Beitrags habe ich wahrgenommen: Verbrauchsausweise sind wertlos und nur ein in vor-Ort-Beratung erstellter Bedarfsausweis kann gültig sein.
In Ihrem Beitrag durchkämmt ein Architekt eine saarländische Butze aus der vorletzten Jahrhundertwende und attestiert dem Gebäude nach mehrfachem Handauflegen an Heizkessel und Fensterrahmen einen Bedarfskennwert von 280 kWh/m²a. Die online eingeholten Verbrauchsausweise weichen voneinander ab und liegen jeweils im Bereich zwischen 120 und 150 kWh/m²a. Sie müssen also falsch sein. Absichtlich falsch eingegebene Verbrauchsdaten wurden von den Ausstellern nicht bemerkt (wie auch?). Ergo… der Verbrauchsausweis ist ein reiner Schwindel…
Das ist nicht nur sachlich und fachlich falsch…sondern ich vermute dahinter eine beabsichtigte Falschdarstellung.
Die Verbraucherzentrale NRW hat kürzlich mehrere Online-Angebote untersucht und dabei tatsächlich Mängel aufgedeckt, z.T. sogar erhebliche. Aber hier werden auch gleich Orientierungshilfen für Eigentümer und Verbesserungsvorschläge für die Anbieter gegeben. Das ist zu begrüßen.
Der PLUSMINUS-Beitrag strotzt aber vor Unrichtigkeiten: Zweifellos kann der Verbrauchskennwert für das dargestellte Haus in der Größenordnung 150 kWh/m²a liegen. Es handelt sich um ein Reihenhaus mit idealem Fläche/Volumen-Verhältnis, über das Nutzerverhalten wissen wir nichts.
Aus meiner Erfahrung sind hier, auch bei energetisch unsanierter Bausubstanz, solche Verbrauchswerte absolut nicht unüblich
Der Hinweis des Architekten, das wäre Neubauniveau, ist falsch. Das gibt zwar die Farbskala des Energieausweises so aus, hat aber mit dem aktuellen technischen Stand nichts gemein. Neubauniveau liegt zwischen 70 und 100 kWh/m²a…in Mehrfamilienhäusern dabei tendenziell niedriger als in Einfamilienhäusern. Ein Fachmann, der sich sicher auf dem Boden der geltenden EnEV bewegt, sollte das eigentlich wissen.
Als nächstes Argument führen Sie an, dass Online-Anbieter Falscheingaben oft nicht bemerken. In der Regel sollten unplausible Angaben im Rahmen der Ausweisprüfung gefunden und nachgefragt werden, das ist unstrittig.
Das ein Energieberater bei telefonischer Datenaufnahme nicht prüfen kann, ob die Wohnfläche 120 oder 210 m² beträgt, ist klar. Dafür erklärt aber der Eigentümer bei Angabe der Werte, dass er dies selbst geprüft hat und mit Vorlage des Ausweises auch anhand von Abrechnungne bzw. Plänen nachweisen kann. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt also zunächst einmal beim Eigentümer, in jedem Fall ist der Aussteller aber verpflichtet, die Daten auf Plausibilität zu prüfen.
Das Verfahren der vereinfachten Datenerhebung ist eindeutig geregelt und zulässig, die auf dieser Grundlage ausgestellten Energieausweise sind uneingeschränkt gültig. Dies haben Sie versucht, anders darzustellen…und das ist falsch.
Sie stellen weiterhin dar, dass die aufgeführten Fehler und Unsicherheiten beim Bedarfsausweis und einer vor-Ort-Begehung auszuschließen sind. In dem Beispielgebäude wird eine lückenlose Ausfnahme der Bauphysik (incl. Wärmebrücken) und der heiztechnischen Anlagen sicher mehrere Tage dauern. Zu einem Preis von 500-1000 Euro ist eine vollständige und fachmännisch korrekte Bewertung des Gebäudes nach dem EnEV-Nachweisverfahren überhaupt nicht möglich. Es wird also in der Regel auch hier zu Vereinfachungen in der Aufnahme der baulichen Gegebenheiten kommen.
Woher kommt die aktuelle Verunsicherung: Da spielen verschiedene Dinge eine Rolle:
Verschiedenste Verbände und Institute haben über Jahre hinweg für viel Geld Energieberater ausgebildet, die fest daran glauben, mit einem zwangseingeführten Energiepass eine sichere Existenz führen zu können.
Andererseits ist klar, dass nicht jeder Hauseigentümer zu einer Komplettberatung für 500…2000 Euro zu verpflichten ist… Deshalb wurde das vereinfachte Verfahren geschaffen, in dem Hauseigentümer Daten selbst zuarbeiten können. Dieses Verfahren ist ausdrücklich gewollt für Eigentümer, die preiswert ihrer Informationspflicht nachkommen wollen aber nicht unbedingt auch eine Energieberatung möchten oder sich leisten können. Herr Tiefensee hat dies ja ausdrücklich bei der Einführung des Ausweises kommuniziert.
Nun laufen viele Energieberater, Architekten etc. natürlich Sturm gegen diese preiswerten Angebote, da die schöne heile Welt der zwangsverordneten Beratungseinkünfte zusammenzubrechen droht.
Natürlich fehlt es vielen Onlineangeboten an Transparenz und teilweise auch an Qualität. Dasselbe Problem gibt es aber auch bei den “leibhaftigen” Beratern. Wie soll ein Berater aus dem Baustoffhandel nach mehrtägigem Crashkurs etwas über den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage aussagen. Was weiß ein umgeschulter Schornsteinfeger in der Regel über Wasserdampfdiffusion in Bauwerken?
Den Eigentümern bleibt ein kritischer Umgang mit allen Angeboten. Verhalten Sie sich genauso, wie bei anderen Produkten oder Dienstleistungen. Verlassen Sie sich auf Empfehlungen und nachprüfbare Referenzen.
Sie haben wissentlich oder unabsichtlich vermieden, hier eine ganzheitliche und ausgewogene Sicht der Dinge zu entwickeln und den bereits stark verunsicherten Eigentümern fassbare Orientierungshilfen zu geben.
Ich finde das außerordentlich schade, da es letztlich auch auf alle seriösen Anbieter (die es sowohl unter den vor-Ort- als auch unter den Online-Beratern sicher mehrheitlich gibt) zurückfällt.
Ich würde mir für das nächste mal einen sorgfältiger recherchierten Beitrag wünschen.
Beste Grüße
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www.energieausweis-vorschau.de
Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:

Energieausweis….das Leid mit den Modernisierungstipps
Es vergeht kein Tag, an dem nicht vor schlimmen Billig-Angeboten beim Energieausweis gewarnt wird. Dabei scheint vergessen, dass die Preise für die Erstellung verbrauchsbasierter Ausweise in etwa auf dem Niveau liegen, das vom zuständigen Minister bei Einführung des Energieausweises auch immer wieder öffentlich kommuniziert wurde (http://medien.enev-online.de/infos_2006/061025_dpa_bmvbs_energieausweis.htm)
Das vereinfachte Verfahren zur Datenerfassung (Hauseigentümer stellt alle relevanten Daten selbst zur Verfügung) wurde ja eben in der Abicht zugelassen, Hauseigentümern auch ohne große finanzielle Belastung zu ermöglichen, ihrer Informationspflicht gegenüber Mietern und Kaufinteressenten nachzukommen.
Dieses Prozedere stößt natürlich gerade bei den Modernisierungshinweisen an Grenzen der Sinnhaftigkeit. Der Anspruch an diese Informationen, individuelle kostengünstige, technisch umsetzbare und wirtschaftlich darstellbare Modernisierungsvorschläge aufzuzeigen, ist schlichtweg unrealistisch.
Fundierte Modernisierungshinweise erfordern eine vor-Ort-Beratung, die Einschätzung der technischen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Effekte die Einbeziehung von Fachfirmen und/oder Planern. Doch genau das ist nicht beabsichtigter Bestandteil verbrauchsbasierter Energieausweise auf Basis der vereinfachten Datenerhebung.
Man wird dem Problem auch nicht mit komplexen Fragebögen zum Zustand des Gebäudes begegnen können, die Praxis ist unglaublich vielfältig und (fast) kein (Bau)Schicksal ähnelt dem anderen. Konsequent wäre es, bei den einfachen Verbrauchsausweisen von vornherein auf Modernisierungshinweise zu verzichten…leider ist der Ausweis dann ungültig. Ausreichend (weil zwar genauer…aber letztlich nicht besser möglich) sind sicher tendenzielle Sanierungshinweise, die auf das Modernisierungspotential bestimmter Bauteile (Fenster, Wände) bzw. Komponenten (Heizungsanlage) hinweisen.
vk
____
www.energieausweis-vorschau.de
Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:



