Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis

Wissenswertes und Praxisbeispiele zu den Themen Energieausweis, Energiepass und Energiesparen

Energieausweis ist seit heute für alle Wohngebäude Pflicht

Seit heute ist nun der Energieausweis (Energiepass) für alle Wohngebäude vorgeschrieben, wenn sie verkauft oder (Wohnungen) neu vermietet werden sollen. Bisher galt die Pflicht nur für Neubauten und Gebäude, die vor 1966 errichtet wurden.

Der aufwändige Bedarfsausweis ist für alle Gebäude zugelassen, der günstigere Verbrauchsausweis für Gebäude mit nehr als 4 WE oder solchen, die die Auflagen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (hier überprüfen). In der Praxis dürfte aber der Verbrauchsausweis bei den meisten Bestandsbauten zulässig sein.


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