Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis

Wissenswertes und Praxisbeispiele zu den Themen Energieausweis, Energiepass und Energiesparen

Archiv für Januar, 2009

Bundesweiter Heizspiegel verfügbar

energynet.de weist in einem aktuellen Artikel darauf hin, dass der aktuelle Heizspiegel für das gesamte Bundesgebiet ab sofort erhältlich ist. Hier geht es zum Artikel, in dem Sie alle Informationen zum Bezug des Heizspiegels finden.
Interessant fand ich vor allem:

„Der aktuelle Bundesweite Heizspiegel weist aus, dass im Kalenderjahr 2007 die Heizkosten für Mieter und Verbraucher bei mit Erdgas beheizten Wohnungen durchschnittlich um 5,6 Prozent, bei mit Heizöl beheizten Wohnungen um 4,9 Prozent und bei Wohnungen mit Fernwärme um 3,2 Prozent gesunken sind. Der Heizenergieverbrauch ging sogar um rund 7 Prozent zurück. Ursachen hierfür sind deutlich sparsameres Heizverhalten der Mieter und Verbraucher, der milde Winter 2007 mit höheren Durchschnittstemperaturen und relativ stabile Energiepreise. Im Jahresdurchschnitt 2007 wurde Gas um 2,9 Prozent teurer, der Ölpreis sank um 1,4 Prozent.“

Der Rückgang des Heizenergieverbrauchs ist schon erheblich. Hier lässt sich erahnen, welche Einsparungen durch bewusstes Heizen noch zu erreichen wären.

Kleine Umfrage zum Energieausweis

Da ich immernoch sehr häufig prinzipielle Fragen zum Energiepass bekomme, möchte ich einmal eine kleine Umfrage zur Frage schalten, wie Sie sich bisher informiert fühlen. Es wäre schön, wenn Sie sich dafür kurz Zeit nehmen würden. Vielen Dank!

Bedarfsorientierter Energieausweis: Jetzt schon für 79 Euro zu haben

Ab sofort können Hauseigentümer auch den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) online bestellen. Das Energieausweis-Portal www.energiepass-online-bestellen.de nutzt hierfür das Verfahren zur vereinfachten Datenerfassung nach EneV 2007. Damit können Eigentümer wichtige Gebäudedaten auf einfache Weise übermitteln und schnell, sicher und preisgünstig einen bedarfsorientierten Energieausweis erhalten.

Der Preis für den Bedarfsausweis beträgt 79,00 € incl. MwSt. und Versand.
Sie können bequem per Rechnung bezahlen und haben ein einmonatiges Rückgaberecht.

Das Angebot zum bedarfsorientierten Energieausweis finden Sie auf den Seiten von:
www.energiepass-online-bestellen.de
unter „Bedarfsausweis“

Nichtwohngebäude: Ein Energieausweis für mehrere Gebäude möglich?

Kann man einen Verbrauchsausweis auch für mehrere Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbe- oder Industriebauten bzw. öffentliche Einrichtungen) ausstellen, wenn diese sich in einer Liegenschaft befinden und ihre Verbräuche über einen gemeinsamen Zähler erfasst werden?

Was auf den ersten Blick ziemlich abenteuerlich klingt, ist aber tatsächlich möglich. Es handelt sich hier sicher um einen Sonderfall, der z.B. verzweigte Liegenschaften (Krankenhäuser, Universitätsgelände, Industriestandorte) betreffen kann. Die Energieeinsparverordnung trifft hierzu in den Regeln zur Energieverbrauchserfassung in Nichtwohngebäuden allerdings eine eindeutige Aussage:
Zitat:
„Der Energieverbrauch soll im Grundsatz für jedes einzelne Gebäude ermittelt werden. Besteht bei
Liegenschaften aus mehreren Gebäuden – insbesondere wegen nicht vorhandener dezentraler Messeinrichtungen
– keine Möglichkeit, Energieverbrauchswerte für die einzelnen Gebäude zu ermitteln,
darf ein Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs abweichend vom vorstehenden
Grundsatz auch für mehrere Gebäude gemeinsam ausgestellt werden.“

Energieausweis ist seit heute für alle Wohngebäude Pflicht

Seit heute ist nun der Energieausweis (Energiepass) für alle Wohngebäude vorgeschrieben, wenn sie verkauft oder (Wohnungen) neu vermietet werden sollen. Bisher galt die Pflicht nur für Neubauten und Gebäude, die vor 1966 errichtet wurden.

Der aufwändige Bedarfsausweis ist für alle Gebäude zugelassen, der günstigere Verbrauchsausweis für Gebäude mit nehr als 4 WE oder solchen, die die Auflagen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (hier überprüfen). In der Praxis dürfte aber der Verbrauchsausweis bei den meisten Bestandsbauten zulässig sein.