Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis

Wissenswertes und Praxisbeispiele zu den Themen Energieausweis, Energiepass und Energiesparen

Archiv für Dezember, 2008

Energieausweis online: Kurzer Jahresrückblick

Das Jahr neigt sich dem Ende und es ist Zeit für eine kurze Rückschau. Mitte des Jahres wurde für erste Bestandsgebäude der Energieausweis Pflicht, ab dem 1.1.2009 müssen nun praktisch alle Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, einen Energieausweis vorweisen.

Welche Erfahrungen kann man aus einem halben Jahr Energiepass-Praxis ziehen?

1. Die EneV hat bei weitem nicht alle Anforderungen der Praxis in ihren Vorschriften geregelt. Auch wenn insbesondere die dena immer wieder gern den Eindruck erweckt, es gebe absolut in Stein gemeißelte Algorithmen zur Erstellung der Ausweise…so stimmt das nicht. Viel Aufregung gab es im Zusammenhang mit den Modernisierungstipps. Einige meinten, man könne bei Online-erstellung komplett darauf verzichten, andere beharren darauf, dass immer eine Vor-Ort-Begehung und Modernisierungshinweise nötig sind. Beides ist falsch. Es müssen Modernisierungshinweise gegeben werden…wenn sie möglich sind…wenn nicht, dann muss auch dies bestätigt werden.

2. Die Unsicherheit und Unwissenheit bei Eigentümern, Mietern und Käufern hat sich im letzten halben Jahr nicht verringert…im Gegenteil. Meine persönliche Auffassung ist, dass die gut informierten Eigentümer zeitig einen Energieausweis erstellen lassen haben. Im Moment herrscht größere Unsicherheit über Rechte und Pflichten, mögliche Ausweisarten etc. als noch zu Jahresmitte.

3. Großen Anteil daran haben aus meiner Sicht vor allem auch Informationen, die dem Verbrauchsausweis die Seriösität absprechen. Natürlich gibt es hier fragwürdige Anbieter (die Verbraucherzentrale NRW hat dies sehr gut untersucht), aber es gibt auch klare Richtlinien, sich hier zu orientieren. generell bietet aber der Verbrauchsausweis nicht mehr Manipulationspotential als der Bedarfspass …im Gegenteil!

4. Man darf gespannt sein, wie sich der Energieausweis im kommenden Jahr entwickelt. Ich vermute, dass wir die ersten Abmahnungen und Bußgelder sehen werden (die sicher geringer ausfallen werden als die im raum stehenden 15.000 Euro)..und man kann nur hoffen, dass bald etwas mehr Klarheit herrscht…ich will gern dazu beitragen.

Allen Lesern wünsche ich ein Gesundes Neues Jahr 2009…alles Gute!

Jeder zweite Eigentümer hat keinen Energieausweis

Obwohl er seit 2001 für jeden Neubau Pflicht ist, verfügen viele Wohnungseigentümer einer Umfrage zufolge über keinen Energieausweis. Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn befragte etwa 5000 Wohnungseigentümer.

Bonn – Obwohl er seit 2001 für jeden Neubau Pflicht ist, verfügen viele Wohnungseigentümer einer Umfrage zufolge über keinen Energieausweis. Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum in Bonn befragte etwa 5000 Wohnungseigentümer.

Dabei kam heraus, dass 53 Prozent der Neubau-Wohnungseigentümer «annahmen», keinen Ausweis zu haben. Das lasse vermuten, dass vielen die Verpflichtung zum Energieausweis gar nicht bekannt ist und sie den Ausweis noch nie gesehen haben, so der Verein. Dabei hätte der Ausweis den Käufern vorgelegt werden müssen.

(dpa/tmn)

Alte Hüte contra Energiesparlampe

In die aktuelle Diskusion um das Verbot von Glühlampen bringen Gegner dieser Entwicklung nun immer wieder Argumente gegen die Energiesparlampe ein, die schon vor vielen Jahren auf dem Tisch waren und fast ebenso lange widerlegt sind.

www.energynet.de nimmt diese Diskussion zum Anlass, noch einmal klar den Faktenstand aufzuzeigen. In diesem sehr aufschlussreichen Artikel…

…wird ausfürlich auf die Lieblingsvorurteile gegen Energiesparlampen eingegangen, die gerade wieder Hochkonjunktur haben. Ich denke, mit der geplanten Gesetzgebung wird nur konsequent weitervollzogen, was viele Verbraucher bereits umsetzen.

Meine private Empirik liefert jedenfalls eindeutige Aussagen: Ich habe vor knapp 3 Jahren fast die komplette Beleuchtung zuhause auf Energiesparlampen umgestellt. Die Stromersparnis liegt bei über 20%, absolut sind das über 100 Euro pro Jahr… und ich musste noch keine einzige Lampe wechseln.

Kurzer Online-Test klärt auf, welcher Energieausweis für Ihr Haus möglich ist

Bei den Eigentümern von Häusern, die vor 1977 errichtet wurden, herrscht seit dem 1.10. große Unsicherheit, da viele davon ausgehen, dass seitdem für ihr Haus nur noch der teure bedarfsorientierte Energiepass möglich ist. Mit einem einfachen Test bekommt man nun schnell Klarheit, ob doch noch der günstige Verbrauchsausweis möglich ist.

Auf www.energieausweis-vorschau.de wird seit einigen Tagen ein Schnell-Test angeboten, mit denen Eigentümer mit wenigen Eingaben prüfen können, ob ihr Haus den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Das ist nämlich die Bedingung, unter der auch ältere Häuser weiterhin wahlfrei bleiben, was die Ausweisart angeht.

Der Test ist HIER aufrufbar.

Aus meiner Sicht dürften die meisten auch älteren Häuser die wirklich nicht sehr harten Vorgaben erfüllen und damit weiterhin wahlfrei bleiben.

Haushalte verschwenden leichtfertig Strom

Aktuelle Studien belegen: Ein sorgsamer Umgang mit Energie würde zahlreiche Atomkraftwerke überflüssig machen. Nicht nur durch Stand-by-Geräte wird viel Strom vergeudet. Obwohl es sich vielfach rechnet, ist Energiesparen in Deutschland kaum ein Thema.

Mancher Einkauf wird erst im Nachhinein teuer. Ein Elektrogerät etwa: Um durchschnittlich 229 Kilowattstunden im Jahr erhöht jedes zusätzliche Gerät den Stromverbrauch eines Haushalts – es schlägt folglich mit mehr als drei Euro in der monatlichen Stromrechnung zu Buche. Zugegeben: Dieser Betrag ist ein statistischer Mittelwert. In der Realität hängt der Mehrverbrauch natürlich stark von der Art und vom Einsatz des betreffenden Gerätes ab. An der Aussagekraft des Durchschnittswerts ändert das allerdings nichts.
Diese und zahlreiche weitere Daten über Energieverbrauch und -verschwendung in deutschen Haushalten dokumentiert eine aktuelle Studie des Fraunhofer Instituts für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) in Karlsruhe. Gut 20 000 Haushalte wurden für die Studie zu ihrer Geräteausstattung und ihren Gewohnheiten befragt. Danach verbraucht der mittlere Haushalt heute 3340 Kilowattstunden Strom im Jahr. 89 Prozent aller Haushalte besitzen einen Elektroherd, 40 Prozent einen Wäschetrockner, und es verfügt jeder Haushalt über durchschnittlich 25 Lampen, wovon – statistisch gesehen – 3,6 Energiesparlampen sind. Verbrauchssteigernd wirkt sich auch aus, dass Singles wie Familien immer großzügiger wohnen: Mit jedem Quadratmeter zusätzlicher Wohnfläche nimmt der Stromkonsum um durchschnittlich neun Kilowattstunden im Jahr zu.

Besonders jene Geräte die ständig in Betrieb sind, machen sich bei den Stromkosten stark bemerkbar. Eine wesentliche Entscheidung über die künftige Stromrechnung fällt somit beim Kauf der Geräte: Die stets ausgewiesenen Effizienzklassen A (gut) bis G (schlecht) dokumentieren, ob die Produkte vernünftig mit Energie umgehen. Doch Vorsicht: Da die Klassifizierung durch den technischen Fortschritt schon überholt wurde, gibt es für Kühlschränke zum Beispiel bereits die Klassen „A+“ und sogar „A++“. Ein Kühlschrank mit Klasse „A“ ist damit schon längst kein Spitzenprodukt mehr. Das Einsparpotenzial in den Haushalten ist riesig. Selbst wenn man nur jene Kühlschränke betrachtet, deren Austausch durch ein sparsameres Modell auch wirtschaftlich attraktiv ist, ließe sich in Deutschland der Stromverbrauch durch Kühlgeräte um die Hälfte reduzieren, wie das ISI ermittelt hat. Damit könnten rund zehn Milliarden Kilowattstunden Strom im Jahr gespart werden. Das ist immerhin fast halb so viel, wie in Deutschland in allen Wasserkraftwerken zusammen erzeugt wird.

Wie sehr der Kauf von Geräten den Grundstein für die Energie- und Klimabilanz eines Haushaltes legt, zeigt auch der heimische Herd. So erzeugt der Elektroherd glatt die doppelte Menge an Kohlendioxid wie der Gasherd. Würden alle Haushalte hier zu Lande sparsame Kochgeräte, Waschmaschinen und Unterhaltungselektronik benutzen, könnten bis zu 50 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden. Das ist so viel, wie derzeit mit allen Erneuerbaren Energien zusammen erzeugen wird; oder auch die Produktion von etwa sechs Atomkraftwerken.

Alleine der Stand-by-Verbrauch elektrischer Geräte in Deutschland zieht im Jahresmittel die volle Leistung von zwei Atomkraftwerken. Und er kostet nebenbei auch viel Geld: Die Initiative Energie-Effizienz, eine Aktion der Deutschen Energieagentur (Dena) mit Partnern der Energiewirtschaft, errechnete für einen durchschnittlichen Haushalt Stromkosten von 70 Euro im Jahr, die alleine durch Stand-by-Geräte anfallen. Der Fernseher kommt dabei auf bis zu zehn Euro, die HiFi-Anlage gar auf 20, der Personal Computer auf fünf und das Videogerät auf sieben Euro im Jahr.

Kreativ, wie die Dena ist, rechnete sie Anfang Juli aus aktuellem Anlass den Stand-by-Verbrauch in Deutschland vor: Die Leerlaufverluste von nur drei Durchschnittshaushalten lägen im Jahr so hoch wie der Energieverbrauch aller Tour-de-France-Radler zusammen während einer Etappe – dass das eine ganze Menge ist, kann man sich ausmalen. Daher rät die Dena, speziell bei längerer Abwesenheit – etwa vor dem Urlaub – alle Netzstecker zu ziehen. Die Bundesbürger könnten so 170 Millionen Euro Stromkosten jährlich sparen.

Bemerkenswert ist die jüngste Studie der Karlsruher Forscher auch im Hinblick auf den Wärmeverbrauch. Denn sie belegt, dass die immer wieder verschärften Wärmeschutzanforderungen in den vergangenen Jahrzehnten bei weitem nicht den erwarteten Erfolg brachten. In den Neubauten, die auf dem Papier extrem sparsam sind, würde ein Teil der erwarteten Ersparnis durch mangelhafte Bauausführung, ein anderer Teil durch Energieverschwendung der Bewohner zunichte gemacht.

Zum Beispiel durch falsches Lüften. „Fast die Hälfte der deutschen Haushalte verpulvert über stundenlang gekippte Fenster unnötig Heizenergie“, sagt Studienleiterin Barbara Schlomann vom ISI. Auch überheizte Räume lassen natürlich den Verbrauch empor schnellen – jedes Grad mehr im Wohnzimmer erhöhe die Heizkostenrechnung um drei Prozent, so die Wissenschaftlerin. Wer nun – wie einige der Befragten – sein Wohnzimmer im Winter auf 25 Grad, und selbst sein Schlafzimmer auf 22 Grad aufheizt, braucht sich anschließend über absurd hohe Nebenkosten nicht mehr zu wundern. Im Mittel heizen die Deutschen ihr Wohnzimmer im Winter auf nicht gerade niedrige 21,2 Grad auf – auch das war ein Ergebnis der Befragung.

Auch beim Warmwasser registrierten die Forscher auf massive Verschwendung. So liegt das wirtschaftliche Einsparpotenzial bei der Brauchwassererwärmung im Haushalt bei fast 20 Prozent – unter anderem erzielbar durch bessere Brennertechnik und den Umstieg von Strom auf Gas.

Hohe Investitionen in die Produktion von Strom
wären überflüssig, würde sorgsamer mit Energie umgegangen. Deutschland entpuppt sich als Nation der
Verschwender. Eine FR-Serie beschreibt den Status
quo und zeigt an Beispielen aus Haushalten, Kommunen und Unternehmen, dass es auch anders geht.
Quelle: FR-online.de

Checkliste für die Heizkostenabrechnung

Damit Mieter einen schnellen Überblick bekommen, ob bei ihrer Heizkostenabrechnung alles mit rechten Dingen zugeht, hat der „Stern“ hier einen einfachen „Heizkostencheck“ ins Netz gestellt.

Mit ein paar Clicks kann jeder überprüfen, ob häufige Fehler in der Abrechnung gemacht wurden. Das Ganze dient dem ersten Überblick, ersetzt also keineswegs die genaue Kontrolle.

Einfacher Online-Check zur WSchV 1977…ist der Verbrauchsausweis möglich?

Eigentlich dürfen Eigentümer von Häusern, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, seit dem 1.10.2008 nur noch den Bedarfausweis ausstellen lassen.

Aber auch für diese Häuser ist weiterhin der günstigere Verbrauchsausweis möglich, wenn sie durch zwischenzeitliche Sanierung das energetische Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Bisher war es aber für Eigentümer praktisch unmöglich einzuschätzen, ob das bei ihrem Haus der Fall ist oder nicht.

Energieausweis-vorschau.de bietet seit letzter Woche hier einen Online-Check an, mit dem Hausbesitzer mit wenigen Eingaben prüfen können, ob ihr Haus die Kriterien für den Verbrauchsausweis erfüllen.

Verkäufer und Vermieter von Immobilien aufgepasst: Ab 2009 ist Energieausweis Pflicht

Wer ab 1. Januar 2009 ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, muss den Energieausweis vorweisen können. Das Dokument gibt Auskunft über den Wärmebedarf oder -verbrauch der Immobilie. Bisher galt die Pflicht nur für Objekte, die 1965 oder früher gebaut und danach nicht energetisch modernisiert wurden. Denkmäler sind ausgenommen. Für neuere Wohngebäude beginnt die Pflicht im kommenden Jahr. Bei Neubauten werden seit 2002 ohnehin Energienachweise erstellt, für sie müssen keine neuen beantragt werden.

Der einfache Verbrauchsausweis

Hausbesitzer können grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen: dem preiswerten Verbrauchsausweis oder dem umfangreichen Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Verbrauchs von drei Jahren erstellt; demnach ist der Energiekennwert abhängig vom Nutzerverhalten. Der Ausweis kann im Internet beantragt werden. Eigentümer können beim TÜV Hessen auf www.schnee-von-morgen.de ihre Verbrauchsdaten selbst eingeben. Ausnahme: für ältere Wohngebäude, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, kann inzwischen nur noch der Bedarfsausweis beantragt werden.

Der umfangreiche Bedarfsausweis

„Ein Bedarfsausweis macht dann Sinn, wenn eine Modernisierung ansteht“, sagt Ulrich Forchheim vom TÜV Hessen. Dafür ermitteln die Energie-Experten des TÜV Hessen den durchschnittlichen Energiebedarfskennwert (kWh/m2) bei einer Vor-Ort-Analyse und geben umfangreiche Modernisierungsvorschläge. Das ist Ziel der zugrunde liegenden Energieeinsparverordnung (EnEV): Der Ausweis macht die Energiebilanz verschiedener Gebäude vergleichbar. Das soll Anreize für Sanierungen schaffen, um den CO2-Ausstoß zu verringern.

Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009 betroffen

Auch für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros) wird der Energieausweis Pflicht, allerdings erst ab 1. Juli 2009. Auch hier wählen Eigentümer zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Im Unterschied zu Wohngebäuden fließen beim Verbrauchsausweis für Gewerberäume zusätzliche Daten etwa über den Stromverbrauch, die Kühlung und die Beleuchtung ein.

Sanktionen bei Nichtbeachtung geplant

Fraglich ist bisher allerdings, was passiert, wenn ein Eigentümer den Energieausweis gegenüber Käufern oder Mietern schuldig bleibt: Sanktionen in Form von Bußgeldern sind zwar angedacht, konkrete Regelungen gibt es aber noch nicht.

Quelle: TÜV Hessen

Zwei von drei Mietern kennen schon den neuen Energieausweis

Der Energieausweis für Wohngebäude genießt bereits wenige Monate nach Einführung eine relativ hohe Bekanntheit bei Mietern in Deutschland. Das ergab eine Repräsentativumfrage für die Deutsche Energie-Agentur (Dena): Insgesamt haben schon 66 Prozent der Befragten vom Energieausweis gehört oder gelesen. Nach der Definition des Energieausweises gefragt, gibt die Hälfte der Mieter treffende Antworten.

„Viele Mieter wissen bereits vom Energieausweis – jetzt müssen sie nur noch von ihrem Recht auf Vorlage des Energieausweises Gebrauch machen und den Hauseigentümer bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung danach fragen“, kommentiert Dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich.
Insgesamt sei der energetische Zustand eines Gebäudes für Mieter ein wichtiges Kriterium bei der Wohnungswahl, war ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Über 90 Prozent bezeichnen Informationen über die Dämmung der Wände, Dichtigkeit der Fenster sowie Art der Heizung als wichtig für ihre Entscheidung für ein zukünftiges Heim. 89 Prozent aller befragten Mieter gehen davon aus, mit Ausweises Hilfe künftig stärker auf den Energieverbrauch und den energetischen Zustand ihres künftigen Heims achten zu können. Vier von fünf Mietern wollen bei ihrer nächsten Wohnungssuche nach dem Energieausweis fragen.

Die Energieausweispflicht gilt seit 1. Juli für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965; diese Pflicht erfasst vom 1. Januar 2009 an auch alle später errichteten Wohngebäude. Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Eigentümer dem potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen, etwa im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Kommen Hausbesitzer dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15 000 Euro.

Quelle: Morgenpost.de

Unterschiedliche Gebäudeteile…wie wird das Baujahr festgelegt?

Wie sieht es prinzipiell aus wenn ein Haus aus verschiedenen Teilen mit unterschiedlichem Alter besteht – inwiefern hat das einen Einfluss auf den Energieausweis?

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten.
Ist das Haus im nachhinein noch ausgebaut bzw. maßgeblich saniert worden, dann zählt als Baujahr im Sinne der Zuordnung zum Energieausweis das Jahr der LETZTEN Sanierung bzw. des Ausbaus.
Als maßgeblich würde ich Umbauten ansehen, für die ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige erforderlich war. Dann wäre auch ein Nachweis vorhanden.
Im Falle einer Sanierung sollte diese schon umfassend sein, also über einen Fensterwechsel hinausgehen.
In Ihrem Fall wäre also das Baujahr des jüngsten Gebäuteteils als Grundlage zu nehmen. Letztlich ausschlaggebend für die Frage der Wahlfreiheit zwischen den Ausweisarten ist der erreichte Sanierungsstandard. Ein vor 1977 errichtetes Gebäude mit weniger als 5 WE bleibt nur dann wahlfrei, wenn es nachfolgend so saniert wurde, dass es mindestens den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Die Anforderungen sind allerdings nicht sonderlich hoch. Ich bin gerade dabei, einen entsprechenden Kurzcheck zu entwickeln.