Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis
Wissenswertes und Praxisbeispiele zu den Themen Energieausweis, Energiepass und EnergiesparenArchiv für Oktober, 2008
Energiesparen: Machen abschaltbare Steckdosen wirklich Sinn?
Sehr häufig bekomme ich zur Zeit folgende Frage gestellt:
Macht es wirklich Sinn immer bzw. jeden Tag diese Steckdosen mit Schalter aus zu schalten oder macht sich das nur bemerkbar wenn man in den Urlaub fährt?
Also, das kommt natürlich drauf an, was in der Steckdose steckt.
Es macht zum Beispiel Sinn, Geräte, die über interne Netzteile verfügen oder über Steckernetzteile angeschlossen sind, über abschaltbare Steckdosen zusammenzufassen. Mir fallen da sofort die „Fernseh- und Hifi-Landschaft“ und der PC samt Peripherie ein. Die Netzteile dieser Geräte haben auch dann einen Standby-Energieverbrauch, wenn die Geräte selbst abgeschaltet sind. Je nach Qualität der eingebauten Netzteile kann die Standby-Leistungsaufnahme locker zwischen 3 und 10 Watt liegen, da kommen insgesamt schon mal schnell 50 Watt zusammen. Es lohnt sich also in jedem Fall, die Steckdosen dann bei längerer Nichtnutzung, z.B. nachts, abzuschalten, bei 50 Watt spart man mit dieser Abschaltung schon mal 40-70 Euro pro Jahr.
Besteht die Pflicht, die Modernisierungshinweise aus dem Energieausweis umzusetzen?
Ich habe in meinem Energieausweis Modernisierungshinweise erhalten, die ziemlich pauschal gehalten sind. Ich habe ein Mehrfamilienhaus und befürchte nun, dass die Mieter die Umsetzung der Vorschlage bei mir einklagen können. Bin ich wirklich gezwungen, die Hinweise umzusetzen?
So oder ähnlich wird in den letzten Wochen immer wieder gefragt… kein Wunder, es herrscht noch immer große Unsicherheit im Umgang mit dem Energiepass.
Generell handelt es sich hier um Modernisierungsempfehlungen, die nicht bindend sind. D.h. der Mieter hat kein Anrecht darauf, dass die Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden.
Insbesondere beim verbrauchsorientierten Ausweis aber auch beim Bedarfsausweises (in jedem Fall bei der vereinfachten Form) kommt es zu sehr pauschalen Modernisierungshinweisen, die manchmal aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht garnicht umsetzbar sind bzw. deren tatsächlicher Nutzen nicht quantifiziert werden kann.
Das klingt vielleicht etwas negativ, aber den Nutzen dieser Empfehlungen sehe ich in erster Linie darin, Eigentümer zum Nachdenken über mögliche Modernisierungsmaßnahmen zu motivieren, wenn ein generelles Potential besteht.
Generell würde ich nie empfehlen, den Hinweisen aus dem Verbrauchsausweis ungeprüft zu folgen sondern bei geplanter Modernisierung immer den Weg über den Bedarfsausweis suchen. Das heißt nicht unbedingt, dass vor der Sanierung ein Bedarfsausweis stehen sollte (das wäre ziemlich sinnlos, denn nach erfolgter Sanierung ist dann ein neuer fällig), sondern dass man energetische Sanierungsmaßnahmen vorab mit dem Berater abstimmen sollte.
Thema Modernisierungshinweise: Energetische Sanierungsmöglichkeiten in Gründerzeithäusern
Die Modernisierungshinweise im Energieausweis / Energiepass sind immer wieder Ursache von Diskussionen, vor allem mit Eigentümern von Gründerzeithäusern bzw. Häusern mit denkmalgeschützten Fassaden.
Der Energie-Blog energynet.de hat nun einen Artikel veröffentlicht, der auf erste Untersuchungsergebnisse hinweist, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Gründerzeithäusern stehen. Der Artikel, den man hier abrufen kann, zeigt deutlich, dass auch in diesen Häusern Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehen und weist auf Literaturquellen hin, die detaillierte Beschreibungen und Praxisbeispiele liefern.
Alles in allem eine sehr wertvolle Information, da wir sehr oft erklären müssen, warum wir die Dämmung der Fassade auch an Gründerzeithäusern empfehlen…und was damit gemeint ist.
Unbegründete Panik: Viele Eigentümer haben nach wie vor Wahlfreiheit beim Energieausweis
Die letzten Tage vor dem 1.10. haben gezeigt, dass viele Hauseigentümer noch immer nicht ausreichend informiert und schlichtweg verunsichert sind, wenn es um Einführungsfristen und die Wahlfreiheit zwischen den Ausweisarten geht.
Mehr als die Hälfte der Häuser, für die in den letzten Tagen noch schnell ein Verbrauchsausweis beantragt wurde, fallen auch nach dem 1.10. noch in die Wahlfreiheit. Daher möchte ich noch einmal kurz und knapp darstellen, für welche Gebäude auch zukünftig ein günstiger Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann:
- Gebäude die nach 1976 errichtet wurden oder
- die über mehr als 4 Wohneinheiten verfügen
Aber auch für Gebäude, die weniger als 5 WE haben und vor 1977 gebaut wurden gibt es eine Ausnahme:
Wurde das Haus nach 1977 modernisiert und dabei auf das energetische Niveau gebracht, das zumindest der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, dann besteht für das Gebäude weiterhin Wahlfreiheit.
Ich werde versuchen, in Kürze ein paar einfache Orientierungshilfen zu veröffentlichen, mit denen Eigentümer kurz einschätzen können, ob der Sanierungszustand ihres Hauses den Anforderungen genügt.



