Energiesparen, Energieausweis, Energiepass … Beispiele aus der Praxis

Wissenswertes und Praxisbeispiele zu den Themen Energieausweis, Energiepass und Energiesparen

Archiv für September, 2008

Entwarnung für Hauseigentümer: Verbrauchsausweis auch bei Heizöl – Feuerung zulässig

Bereits vor einigen Wochen gab es eine heftige Diskussion um das Thema „verbrauchsbasierter Energieausweis / Energiepass bei Heizölfeuerung“ in verschiedenen Foren, angeheizt durch einige missverständliche Pressemeldungen. Ich hatte damals bereits ausführlich dazu Stellung genommen (siehe Beitrag)
Bestätigt werde ich nun auch im Leitfaden der dena zur Ausstellung von Verbrauchsausweisen:
Bei den nicht-leitungsgebundenen Energieträgern kann der Eigentümer im Rahmen seiner Lagerkapazitäten auf schwankende Energiepreise reagieren. Für eine genaue Verbrauchserfassung sind in der Regel keine Messeinrichtungen vorhanden. Die Verbrauchsberechnung muss daher auf der Basis der vergangenen Brennstoffliefermengen durchgeführt werden. Daher liefert eine Verbrauchserfassung bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern zwei Ergebnisse. Einen maximalen und einen minimalen mittleren Energieverbrauch. Eine Klimabereinigung ist hier meist nicht möglich, da der Verbrauch nicht genau genug einzelnen Heizperioden zugeordnet werden kann. Die möglichen Fehler durch eine falsche Zuordnung und Klimabereinigung wären größer, als der Fehler, der durch die Vernachlässigung der
Klimabereinigung entsteht. Da das Klima in den einzelnen Heizperioden um das langjährige Mittel schwankt, nähert sich der Mittelwert tendenziell dem Ergebnis der Klimabereinigung an.

Der komplette Leitfaden ist hier zu finden.
Ich denke, damit kann man einen Schlussstrich unter diese Diskussion ziehen. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann auch dann problemlos erstellt werden, wenn das Gebäude mit heizöl beheizt wird, das in unregelmäßigen Abständen getankt wurde.

Neu: Infocenter – Wichtige Links und Dokumente zum Energieausweis

Seit heute gibt es hier eine neue Seite. im Infocenter finden Sie wichtige Informationen zum Energieausweis/Energiepass, Dokumente und Downloads zu den gültigen Verordnungen. Die Liste der Links wird schrittweise erweitert und natürlich freue ich mich dabei über Ihre Empfehlungen.

Häufige Fehler im Energieausweis: Kein gültiger Energiepass für einzelne Wohnungen

Sehr häufig werden inzwischen auch Energieausweise von Kunden bestellt, die Eigentümer einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sind. Die EneV regelt aber ganz klar, dass ein Energieausweis immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden kann.

Für die meisten Wohnungseigentümer ist diese formale Festlegung unverständlich, benachteiligt der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes (im Mittel aller Wohnungen) doch besonders „sparsame“ Wohnungen. Aus meiner Sicht ist die Regelung trotzdem plausibel, denn die Differenzen der Verbräuche einzelner Wohnungen sind nicht immer Folge unterschiedlichen Nutzerverhaltens bzw. Unterschiede im baulichen Zustand. So wird der Verbrauch einer Erdgeschosswohnung immer höher sein als in den Obergeschossen und in Wohnungen mit großem Außenflächenanteil immer höher als in vergleichsweise innenliegenden. Verbrauchsdifferenzen, die ihre Ursache hierin haben, sind aber durch die Eigentümer durch Modernisierungsmaßnahmen praktisch nicht zu beeinflussen.

Was können Eigentümer von Einzelwohnungen in MFH also tun, um einen gültigen Verbrauchsausweis zu erhalten?

Der einfachste Weg ist, dass sich alle Wohnungseigentümer (möglicherweise im Rahmen der Eigentümerversammlung) zum Vorgehen einigen und die Verbrauchsdaten der einzelnen Wohnungen zusammentragen. Diese können dann einzeln oder addiert in das Berechnungsformular für den Verbrauchsausweis eingetragen werden.

Aktueller Hinweis hierzu: Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohnungen gilt auch nach dem 30.9.2008 die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Erste Mietererfahrungen mit dem Energieausweis

Der Blog www.Immobilien-Energieausweis.com berichtet hier über eine erste Untersuchung des Berliner Mietervereins zum Thema Energieausweis.
Auffällig ist vor allem, dass ein durchaus nennenswerter Teil der Mietinteressenten offensichtlich nicht erwünscht war, weil er beim Eigentümer nach dem Energieausweis fragte.
Insgesamt wird deutlich, dass sowohl auf Eigentümer- als auch auf Mieterseite immer noch erhebliche Wissenslücken beim Umgang mit dem Energiepass bestehen.

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www.energieausweis-vorschau.de
Hier bin ich als Aussteller tätig und prüfe jeden Energiepass persönlich auf seine Gültigkeit:
Geprüfter Energiepass mit Vorschau:
Energiepass

Farbskala im Energiepass: Wie ist die Einordnung der Gebäude wirklich zu bewerten?

Auf den Seiten 2 und 3 des Energieausweises befindet sich eine Darstellung zur Erklärung der Farb- und Kennzahlenzuordnung in der Farbskala:

Farbskala
Farbskala im Energiepass

Quelle: Energiepass online

Aus meiner Sicht ist diese Zuordnung sehr optimistisch und spiegelt nicht die realen Verhältnisse wieder. So liegt das Neubau-Niveau schon lang nicht mehr bei 150 kWh/m²a (dort lag es 1995) sondern zwischen 70 und knapp 100 kWh/m²a.

Die Einordnung „energetisch gut modernisiert“ markiert mit 200 kh/m²a in etwa das Neubauniveau der frühen achtziger Jahre. Das ist nun wirklich nicht berauschend. Nachfolgend findet sich eine aus meiner Sicht deutlich bessere Einordnung der Verbrauchskennwerte, die vom BINE-Informationsdienst veröffentlicht wurde:

Einordnung der Verbrauchskennziffern

Einordnung der Verbrauchskennziffern

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Energieausweis: Bedeutet das Ende der Wahlfreiheit am 30.9.2008, dass alle Verbrauchsausweise ungültig werden?

Diese Frage wird in den letzten Tagen sehr häufig gestellt. Kein Wunder, denn am 30.9. läuft für einen Teil der bestandsbauten die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis ab. Wer Eigentümer eines Hauses ist, das vor 1977 errichtet wurde und weniger als 5 Wohneinheiten hat, der hat nur noch wenige Tage Zeit, einen preisgünstigen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen. Ab 1.10. ist für diese Gebäude nur noch der aufwendigere Bedarfsausweis möglich.

Die Gültigkeit der bis dahin erstellten Energieausweise, egal ob verbrauchsbasiert oder bedarfsorientiert, wird von dieser Frist nicht berührt. Alle bislang erstellten Energieausweise sind uneingeschränkt 10 Jahre lang gültig!

Deshalb kann es für die Eigentümer betroffener Gebäude sinnvoll sein, noch vor dem 1.10. einen kostengünstigen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen, auch wenn im Moment keine Vermietung/Verkauf geplant ist.

Übrigens: Wurde ein entsprechendes Gebäude in der Zwischenzeit saniert und erreicht nach Sanierung mindestens den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 (was bei einer grundlegenden Sanierung anzunehmen ist), dann gilt auch nach dem 30.9. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten.

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